Vor 20 Jahren: Bundestag beschliesst Lebenspartnerschaft für Homosexuelle

Damals gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP

Symbolbild: iStockphoto
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Am 10. November 2000 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass schwule und lesbische Paare eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen können. Gleichberechtigte Eheschliessungen wurden erst 17 Jahre später möglich.

Auch wenn es in Umfragen schon Jahre zuvor eine breite Mehrheit in der deutschen Bevölkerung gab – wie aktuell auch in der Schweiz für die Eheöffnung (MANNSCHAFT berichtete) –, musste die damalige rot-grüne Koalition auf politischer Ebene kämpfen, wie die SPD-Zeitung Vorwärts erinnert. Den heftigsten Widerstand leisteten die katholischen Kirche sowie CDU und CSU im Bundestag.

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Als «verfassungswidrigen Angriff auf Ehe und Familie» geisselte die Union den Gesetzentwurf SPD und Grünen in der Plenardebatte am 10. November 2000. Der CSU-Abgeordnete Norbert Geis behauptete, es gebe gar keinen Grund für das Gesetz denn «eine wirkliche rechtliche Diskriminierung» homosexueller Paare bestehe gar nicht. CDU-Mann Martin Hohmann, der 2003 wegen einer antisemitischen Rede aus Fraktion und im Folgejahr auch aus der Partei ausgeschlossen wurde und mittlerweile als AfD-Abgeordneter wieder im Bundestag sitzt, berief sich in seiner Rede darauf, «dass in den Offenbarungsschriften aller drei grossen monotheistischen Weltreligionen ein klares Unwerturteil über Homosexualität ausgesprochen wird». Das Adoptionsrecht für schwule und lesbische Paare führte Hohmann zufolge zu einer «Denaturierung des Leitbildes der Familie».

Allen Widerständen zum Trotz wurde vor 20 Jahren mit den Stimmen der rot-grünen Mehrheit das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) verabschiedet, knapp neun Monate später waren die Zeremonien dann möglich. Die Lebenspartnerschaft für homosexuelle Paare war in vielen, aber längst nicht allen Rechtsbereichen einer Ehe zwischen Mann und Frau gleichgestellt und wurde über die Jahre beständig nachgebessert, bis am Ende nur noch das Adoptionsrecht verpartnerten Paaren verweigert wurde.

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Beschlossen wurden das LPartG mit den Stimmen von SPD und Grünen, CDU/CSU und FDP votierten dagegen. Die unionsgeführten Länder Bayern, Sachsen und Thüringen klagten vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen – und erlitten eine herbe Niederlage.

Seit der Eheöffnung kann keine Eingetragene Lebenspartnerschaft mehr eingegangen werden (MANNSCHAFT berichtete). Das Lebenspartnerschaftsgesetz gilt deshalb nur noch für Lebenspartnerschaften, die vor dem 1.10.2017 geschlossen und nicht in Ehen umgewandelt wurden.

Eingetragene Lebenspartnerschaften konnten in Deutschland zwar seit 2001 geschlossen werden, doch statistisch erfasst wurden sie erst knapp 13 Jahre später, als 2014 eine Bundes­statistik eingeführt wurde. Zuvor, seit 2006, waren sie Lebenspartnerschaften mit Mikrozensus erhoben worden. Aufgrund geringer Fallzahlen und der Freiwilligkeit der Auskünfte seien die Ergebnisse laut LSVD jedoch mit Vorsicht zu interpretieren.

Seit dem 1. Januar 2014 bis zum 30. September 2017 wurden in Deutschland 28.164 Eingetragene Lebenspartnerschaften geschlossen. Für die Zeit davor gibt es nur auf dem Mikrozensus beruhende Hochrechnungen. Danach gab es 2017 insgesamt rund 53.000 verpartnerte schwule und lesbische Paare.

Einer, der über viele Jahre mit dem LSVD für die Lebenspartnerschaft gekämpft hatte, war Manfred Bruns. Er verstarb im letzten Jahr im Alter von 85 Jahren (MANNSCHAFT berichtete).

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