Rechte wollen Ende von «Schwulenkult» und «Schwulenparade»
In München tritt die «Bürgerinitiative Ausländerstopp» mit offen homofeindlichen Plakaten bei der Kommunalwahl an
In Bayern wird Mitte März gewählt. In München könnten die Grünen erstmals stärkste Kraft im Stadtrat werden. Dort, in der Landeshauptstadt, tritt auch die homofeindliche «Bürgerinitiative Ausländerstopp» (Bia) an.
Am 15. März werden im Freistaat die Kommunalparlamente und in der Regel auch die ersten Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte gewählt. Wer beim Lesen die weibliche Endung *innen vermisst: Die gibt es nicht. Auf den Wahlzetteln kann man nur Bürgermeister oder Landrat wählen. Das will die SPD-Landtagsabgeordnete Simone Strohmayr ändern.
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«Hundert Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts kann es nicht sein, dass sich Frauen für ein Amt bewerben, dass keine weibliche Amtsträgerin vorsieht», so Strohmayr zur SZ. Schliesslich beeinflusse Sprache das Denken – und somit auch die Verhältnisse.
Bia tritt in München homofeindlich auf Was die «Bürgerinitiative Ausländerstopp» von der Sache hält, ist klar: «Gender-Irrsinn», der abgeschafft gehört. Wie der Pegida-Ableger übrigens auch den «Schwulenkult» beenden und die «Schwulenparade abschalten» will. Die Rede ist auch von «Schwulenpropaganda» – das erinnert an Russland, wo es seit 2013 ein Gesetz gegen «Homo-Propaganda» gibt (MANNSCHAFT berichtete).
Eins der Plakate, das die Rosa Liste – die Wähler*inneninitiative für LGBTIQ-Interessen holte bei der letzten Kommunalwahl 14,0 % im Bezirk Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt – jetzt bei Facebook zeigte, stehe genau vor dem Eingang der Verwaltungsräume des Münchner Sub. Dort findet in der kommenden Woche der MANNSCHAFT-Talk über «Gewalt gegen Queers in Bayern» statt. Auf den Wahlplakaten erweckt die Bia den Eindruck, die Stadt München bezuschusse die CSD-Parade. Das ist aber falsch.
«Der CSD erhält nur für das Kulturprogramm und das Strassenfest einen kleinen städtischen Zuschuss», erklärte der CSD München auf MANNSCHAFT-Anfrage. «Alle weiteren Veranstaltungen und insbesondere die Polit-Parade werden ausschliesslich über selbst erwirtschaftete Gelder (wie Eintritte, Standmieten, Teilnehmer*innenbeiträge, Sponsor*innen etc.) finanziert. Also von daher greift der Vorwurf der BIA ins Leere. Auch ohne Kultur könnten wir demonstrieren, das ist ja schliesslich unser demokratisch verbrieftes Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit.»
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Seit den 1980ern Jahren gab es in mehreren Bundesländern immer wieder rechtsextreme Gruppierungen aus dem Umfeld der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD), die unter dem Namen «Bürgerinitiative Ausländerstopp» (BIA) auftraten. Auf der Homepage der Münchner Gruppierung heisst es unter der Überschrift: «Und was hat die BIA gegen Schwule?»: Es gebe in München inzwischen «nicht nur eine ganze schwullesbische Infrastruktur, die mit viel Steuergeld zielstrebig aufgepäppelt wird, sondern regelrechte Indoktrinationsveranstaltungen an den Schulen, bei denen Heranwachsende zum Coming-out animiert werden sollen. Das ist widerlich, und da hört das Verständnis für Minderheiten und ihre Anliegen auf.»
Für die BIA bleibe die klassische Familie und das klassische Geschlechterverhältnis von Mann und Frau «die Richtschnur». Wie die Bürgerinitiative Anfang Februar in einer Pressemitteilung erklärte, müssen «Zuwanderung, Schwulen- und Schuldkult» beendet werden. Der Münchner CSD, der vergangenes Jahr zum 40. Mal stattfand (MANNSCHAFT berichtete), gehöre zudem verboten.
Es gibt keine Gewähr, dass der Bia-Kandidat jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes und der Verfassung eintrete!
Mitte März wird gewählt: Heinz Meyer darf allerdings nicht an der Wahl des Oberbürgermeisters teilnehmen. Darauf einigte sich der Wahlausschuss der Stadt München letzte Woche einstimmig. Der langjährige Pegida-Chef, den die rechtsextreme Bürgerinitiative Ausländerstopp (Bia) für die Wahl des Oberbürgermeisters nominiert hat, sei nicht wählbar. Es gebe nachweislich keine Gewähr, dass er «jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes und der Verfassung eintrete». Weil er in der Vergangenheit u. a. gegen Roma hetzte, wurde Meyer wegen Volksverhetzung verurteilt.
Ein deutliches Ja zum Schutz vor Hass
Die Bürgerinitiative Ausländerstopp hat am Montag formell Widerspruch gegen die Entscheidung des Wahlausschusses eingelegt.
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