In Bayern tritt das Genderverbot in Kraft

Unter anderem übten die Grünen, politische Hochschulgruppen und queere Verbände scharfe Kritik

Ein Protestbanner gegen das Genderverbot an der Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF) (Bild: Foto: Sven Hoppe/dpa).
Ein Protestbanner gegen das Genderverbot an der Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF) (Bild: Foto: Sven Hoppe/dpa).

Vom 1. April an ist gendersensible Sprache in Bayerns Behörden, Schulen und Hochschulen ausdrücklich verboten – scharfer Kritik zum Trotz.

In Bayern ist an diesem Montag das Genderverbot in Kraft getreten. In Schulen, Hochschulen und Behörden im Freistaat ist die Verwendung geschlechtersensibler Gendersprache von nun an ausdrücklich verboten.

In der Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) für die Behörden des Freistaates Bayern heisst es jetzt: «Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind unzulässig.»

Das Kabinett hatte die umstrittene Regelung am 19. März beschlossen, in der vergangenen Woche, am Gründonnerstag, veröffentlichte die Staatsregierung die Änderung im Gesetz- und Verordnungsblatt.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hatte die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zuletzt mit Beschluss vom 15. Dezember 2023 nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können.



Scharfe Kritik an dem Verbot gab es aber unter anderem von den Grünen, politischen Hochschulgruppen, Gewerkschaften, queeren Verbänden und auch der Bundesschülerkonferenz. Die Hochschule Coburg kündigte einen Widerstand an (MANNSCHAFT berichtete).

Welche Konsequenzen denjenigen drohen, die sich über das Verbot hinwegsetzen, ist nach Angaben des bayerischen Innenministeriums eine Einzelfallentscheidung. «Ob überhaupt beziehungsweise wann dabei die Schwelle eines disziplinarrechtlich relevanten Fehlverhaltens im Sinne einer Dienstpflichtverletzung im konkreten Einzelfall überschritten wird, wird insbesondere mit Blick auf die Häufigkeit, das Ausmass und den jeweiligen Kontext zu beurteilen sein», teilte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage mit. Es mache beispielsweise einen Unterschied, ob es sich um ein behördeninternes oder ein öffentliches Schreiben handle und ob die gendersensible Sprache einmal oder mehrmals verbotenerweise verwendet werde.

Auch der Schweizer Autor Martin Suter hält nicht viel vom Gendern. Er habe nicht mehr genug Lebenszeit, sich damit zu befassen (MANNSCHAFT berichtete). Dagegen will SP-Nationalrätin Céline Widmer mehr Mut zum Gendern. Ihr Ziel: eine trans-inklusive Sprache (MANNSCHAFT berichtete).

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