Bundestag berät über Rehabilitierung homosexueller Soldat*innen

Es wird mit etwa 1000 Rehabilitationsverfahren gerechnet

Symbolfoto: AdobeStock
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Der Bundestag berät am Freitagnachmittag über die Rehabilitierung homosexueller Soldaten und Soldatinnen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt ab auf Soldatinnen und Soldaten, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligt worden sind.

In diesen Fällen sollen alle wehrdienstrechtlichen Verurteilungen per Gesetz ausser Kraft gesetzt und alle anderen Benachteiligungen per Verwaltungsakt als Unrecht eingestuft werden. Das Gesetz richtet sich sowohl an Soldaten der Bundeswehr wie der früheren Nationalen Volksarmee der DDR.

Die Betroffenen sollen eine symbolische Entschädigung in Höhe von je 3000 Euro für jede aufgehobene Verurteilung sowie einmalig für dienstliche Benachteiligungen erhalten. Die Bundesregierung rechnet in den kommenden fünf Jahren mit etwa 1000 Rehabilitationsverfahren und Gesamtkosten von rund sechs Millionen Euro.

«Armeeangehörige sollen lernen: Diversität ist ein Mehrwert»

Die Diskriminierung von queeren Soldat*innen hatte in der Bundeswehr System. Über Jahrzehnte galten homosexuelle Männer in der Truppe als «Sicherheitsrisiko» sie wurden ausgemustert oder entlassen, waren Thema für Witze und abfällige Bemerkungen. Aufstiegschancen: Fehlanzeige (MANNSCHAFT berichtete).

Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer warb am Nachmittag im Bundestag für das geplante Gesetz zur Rehabilitierung homosexueller Soldaten der Bundeswehr und NVA. «Mir, uns allen ist bewusst, dass erlebtes Leid nicht rückgängig gemacht werden kann und entgangene berufliche Verwirklichung nicht nachgeholt werden kann», sagte die CDU-Politikerin. «Aber wir alle hoffen, dass die Anerkennung und die symbolische Entschädigungssumme verstanden werden als das, was sind: als Zeichen eines tiefen Bedauerns», sagte sie. Die Bundeswehr bekenne sich zu Toleranz und Vielfalt und trete in Einsätzen dafür ein. Das geplante Gesetz werde die Streitkräfte von innen her stärken.

Mit dem Gesetzentwurf sei ein grosser Meilenstein in Reichweite, erklärt Jens Brandenburg, LGBTI-politischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. «Die Aufhebung truppendienstgerichtlicher Urteile und eine finanzielle Anerkennung sind wichtige Signale. Der Gesetzentwurf muss aber dringend nachgebessert werden. Höhere Entschädigungszahlungen sollten in besonders schweren Fällen möglich sein. Auch Diskriminierungen nach dem Jahr 2000 dürfen nicht ausgeblendet werden.»

Die Bundesregierung müsse jetzt offensiv für die geplante Entschädigung werben. «Auch gegen weiterhin vorhandene Alltagsdiskriminierung queerer Bundeswehrangehöriger muss die Bundeswehr konsequent angehen», so Brandenburg.

Die Grünen haben bereits Nachbesserungen gefordert – etwa höhere Entschädigungszahlungen (MANNSCHAFT berichtete).

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