++ Entscheidung zu Ungarn steht aus ++ Söder für Aktionsplan Bayern ++
Die LGBTIQ News: kurz, knapp, queer
Für den schnellen Überblick: Unsere LGBTIQ-News aus Deutschland ab dem 21. März 2023.
++ Klagt Deutschland mit? ++
Belgien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und zuletzt Österreich haben ihre Zusage erklärt, im Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen des umstrittenen LGBTIQ-Gesetzes an der Seite der Europäischen Kommission Streithilfe zu leisten (MANNSCHAFT berichtete). Von Deutschland fehlt bisher eine solche Zusage.
«Die Bundesrepublik Deutschland wird über einen Antrag auf Zulassung als Streithelferin rechtzeitig vor Ablauf der entsprechenden Frist am 6. April 2023 entscheiden», teilte das zuständige Bundeswirtschaftsministerium nun auf MANNSCHAFT-Anfrage mit. Zu den Gründen, warum hier noch keine Entscheidung gefallen ist, machte das Ministerium keine Aussage.
++ Gleichstellungspläne für Niedersachsen ++
Die Gleichstellung der Geschlechter soll mit einem von SPD und Grünen beschlossenen Antrag vorangebracht werden. Ein entsprechender Antrag erhielt am Mittwoch im Landtag die notwendige Mehrheit durch die Stimmen der beiden Regierungsfraktionen – AfD und CDU stimmten dagegen. Besondere Aufmerksamkeit erhielt die Aufforderung, dass die Gender-Sprache im öffentlichen Dienst zur Pflicht werden solle, wobei auch inter und nicht-binäre Menschen berücksichtigt werden müssten.
Gleichstellungsminister Philippi (SPD) sagte, das niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz habe bislang nicht die gewünschten Erfolge gebracht hat. Es sei daher Zeit, es zu überarbeiten. «Strukturelle Benachteiligungen im öffentlichen Dienst sind abzubauen und künftig von vornherein zu verhindern.» Die beiden Oppositionsfraktionen äusserten deutliche Kritik.
++ Söder für Landesaktionsplan ++
In der neusten Folge des Podcast «Auf eine weiss-blaue Tasse» befürwortet Bayerns Ministerpräsident Söder (CSU) einen Landesaktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und gibt damit einer langjährigen Forderung von LGBTIQ in Bayern nach. Er habe auch schon mit der Sozialministerin darüber geredet, so Söder im Gespräch mit Dietmar Holzapfel. Der LSVD Bayern begrüsst die Kehrtwende Söders und plant eine Fachkonferenz zur Erarbeitung eines zivilgesellschaftlichen Entwurfs. Der Freistaat Bayern ist nach wie vor das einzige Bundesland, das kein Aktionsprogramm für LGBTIQ plant oder bereits umsetzt.
«Die Bayerische Staatsregierung und Markus Söder haben die Umsetzung eines Landesaktionsplans zur Gleichstellung und Förderung der Akzeptanz von LSBTIQ* in Bayern jahrelang blockiert. Dass der Ministerpräsident nun endlich einlenkt und das Thema als Angriffspunkt im diesjährigen Landtagswahlkampf abräumen will, sehen wir als Chance. Diskriminierung und Gewalt sind für viele queere Menschen in Bayern Alltag. Es fehlt an flächendeckender Aufklärungsarbeit an Schulen, Massnahmen gegen queerfeindliche Hassgewalt sowie an sicheren Unterkünften für queere Geflüchtete.» Bayern brauche einen klaren Kompass für Queerpolitik, so Markus Apel aus dem LSVD Landesvorstand.
++ Bistum schafft Kontaktstelle für Queers ++
Die Augsburger «Planstelle für queersensible Pastoral» soll erstmals zum 1. September besetzt werden, kündigte das schwäbische Bistum am Dienstag an. Bischof Bertram Meier sagte, dass mit der neuen Stelle ein doppeltes Zeichen gesetzt werden solle. «Nach dem Vorbild Jesus Christi soll auch die Kirche von Augsburg die Nähe zu allen Menschen suchen und finden. Zudem wollen wir eine Willkommenskultur entwickeln auch für jene, die sich bisher ausgegrenzt fühlten.» Massstab der Seelsorge sei immer der Mensch, so wie er sei.
Pastoralreferent Andreas Ihm, bislang Polizeiseelsorger und Social Media Manager, soll die Stelle übernehmen. Künftig soll er queeren Menschen sowie deren Angehörigen und Freund*innen eine Anlaufstelle bieten. Die Polizeiseelsorge soll Ihm neben seiner neuen Aufgabe auch weiterhin ausüben. Die Öffnung der katholischen Kirche für LGBTIQ ist seit vielen Jahren eine Forderung von Betroffenen. Ende des vergangenen Jahres hatten die Diözesen beschlossen, ihr Arbeitsrecht zu ändern und damit auch die Rechte queerer Mitarbeiter zu stärken (MANNSCHAFT berichtete).
++ Hass im Netz: Gericht gibt Netzwerken Recht ++
Im Rechtsstreit mit Betreibern von sozialen Netzwerken um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede im Internet hat die Bundesrepublik erneut eine Niederlage hinnehmen müssen. Betreiber mit Sitz in EU-Mitgliedsstaaten können nicht dazu verpflichtet werden, ihre Entscheidung zur Löschung oder Sperrung strafrechtlich relevanter Inhalte auf Antrag betroffener Nutzer*innen hin überprüfen zu lassen. Das geht aus einem Beschluss des NRW-Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster vom Dienstag hervor. Der entsprechende Paragraf ist demnach unvereinbar mit EU-Recht.
Das OVG änderte damit einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln von März 2022, gegen den der Facebook- und Instagram-Betreiber Meta Platforms Ireland Limited Beschwerde eingelegt hatte. Schon damals hatten die Plattform-Betreiber – neben Meta war auch Google beteiligt – in weiten Teilen einen juristischen Sieg eingefahren. Es ging dabei um die Frage, ob die Plattformen im grossen Stil Nutzerdaten von mutmasslichen Straftätern an das Bundeskriminalamt (BKA) liefern müssen (Paragraf 3a). Die Gerichte in NRW sind zuständig, weil das Bundesamt für Justiz als Aufsichtsbehörde seinen Sitz in Bonn hat.
Wir haben da noch eine Frage:
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