Vorerst kein neues homophobes Album von Bushido

Der Grund ist nicht aber eine neue Besonnenheit des Rappers

Der Rapper Bushido (Foto: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa)
Der Rapper Bushido (Foto: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa)

Das Album «Sonny Black» des deutschen Rappers Bushido ist homofeindlich und frauenverachtend, ergo: jugendgefährdend. Das wurde gerichtlich bestätigt. Der Nachfolger«Sonny Black II» wird nun verschoben.

Es war schon zuvor auf einer Fanseite durchgesickert, jetzt ist es offiziell: Bushido hat verkündet, dass sein Album «Sonny Black II» verschoben wird.

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Die ursprünglich geplante Veröffentlichung am 11. September 2020 könne er nicht einhalten, so der deutsche Rapper. «Ich möchte mich echt von Herzen bei Euch entschuldigen», erklärt er seinen Fans in dem fast acht Minuten langen Clip.

Er und seine Familie hätten sich in den letzten Jahren nie in so einer Situation befunden wie jetzt, und das werde auch noch einige Zeit andauern. Denn: Wir befinden uns seit einigen Wochen vor Gericht.» Gemeint ist der Prozess gegen einen Berliner Clanchef, der seit dem 17. August läuft. Bushido und er waren einst Geschäftspartner.

«Nicht Homosexualität ist gefährlich – sondern Homophobie»

Wir haben das neue Album von Bushido noch nicht gehört, aber es dürfte als Nachfolge-Album in die gleiche Richtung gehen. «Die hemmungslose Gewaltdarstellung zieht sich durch die Titel», erklärte Richter Thomas Heitz zum ersten Album, als das Leipziger Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung der Bundesprüfstelle (BPjM) bestätigte, das Album auf den Index für jugendgefährdende Medien zu setzen. Darin werden Frauen und Homosexuelle durch die vulgäre Sprache herabgewürdigt.

In den Texten von Bushido heisst es: «Kleine Schwuchtel mit dei’m Unterlippenpiercing, ein falsches Wort und deine Zunge spürt Rasierklingen» oder auch: «Berlin ist mein Hauptquartier, Du Schwuchtel wirst hier ausradiert.»

Bushido selber hält sich übrigens nicht für schwulenfeindlich, wie er in einem Interview mit dem Focus mal erklärte. Beim Thema Homophobie müsse man unterscheiden: «Wenn ich an Arachnophobie leiden würde, dann würde ich ausrasten, sobald ich eine Spinne sehe. Und ja, ich bin arachnophob.» Er habe extreme Angst vor Spinnen oder Käfern. Die müsse stets seine Frau entsorgen.

Homophob sei er aber nicht, denn homosexuelle Menschen bereiteten ihm keinen Angstschweiss oder Gänsehaut. «Ich bin heterosexuell und für mich ist eine heterosexuelle Lebenseinstellung etwas, was ich persönlich für mich akzeptieren kann. Ich respektiere aber trotzdem Menschen, die ihre Homosexualität ausleben. Ich habe damit kein Problem. Es ist für mich persönlich aber eine andere Sache, ob ich etwas respektiere und akzeptiere oder ob ich rausgehe und sage: Wir müssen alle schwul sein.»

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Ausserdem sagte er in dem Interview: «Ich denke, dass eine Frau mit einem Mann zusammen sein sollte und auch umgekehrt.» Und was seine schwulenfeindlichen Text betreffe, so müsse man unterschieden zwischen der Privatperson Bushido und dem Musiker Bushido. «Wenn ich sage: Bist du behindert?, dann möchte ich damit nicht behinderten Menschen zu nahe treten. Und wenn mich ein Freund fragt, ob wir wandern gehen wollen und ich daraufhin sage: Bist du schwul?, dann bedeutet das nur, dass ich absolut keine Lust habe, wandern zu gehen und nicht, dass Homosexuelle es nicht wert seien, akzeptiert zu werden.» Für ihn sei es völlig normal, sich in der Musik auf diese Weise auszudrücken.

Bushidos Texte verherrlichen Gewalt und einen kriminellen Lebensstil Um «Sonny Black I« hatte es eine längere gerichtliche Auseinandersetzung gegeben. 2015 hatte die Bundesprüfstelle die Platte auf den Index gesetzt und die Indizierung damit begründet, dass in den Texten Gewalt sowie ein krimineller Lebensstil verherrlicht würden. Zudem seien viele Textpassagen frauen- und homosexuellenfeindlich. (Wegen schwulenfeindlicher Texte wurde ein Berliner Konzert von Bounty Killer abgesagt – MANNSCHAFT berichtete.)

Nachdem das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden hatte (MANNSCHAFT berichtete), dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nicht sorgfältig genug zwischen Jugendschutz und Kunstfreiheit abgewogen hätte und das Album zu Unrecht als jugendgefährdend eingestuft worden sei, legte die BPjM Revision ein. Das Album war damit weiterhin indiziert. Das Münsteraner Urteil war damit nicht rechtskräftig und musste vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nochmal revisionsrechtlich überprüft werden.

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