Vergewaltiger von trans Prostituierter muss in die Psychiatrie

Der 35-jährige Mann gilt als schuldunfähig

Symbolfoto: Joshua Rawson Harris / Unsplash
Symbolfoto: Joshua Rawson Harris / Unsplash

Die erste Strafkammer des Landgerichts Hof stellte nach acht Verhandlungstagen die Schuldunfähigkeit des 35-jährigen Hofers fest, weswegen er von der Tat strafrechtlich freigesprochen wurde.

Er habe «in seiner Heimatstadt eine transsexuelle Prostituierte brutal vergewaltigt», heisst es in einem Bericht des Nordbayerischen Kuriers. Es gehe um einen Vorfall vom Juli 2022. Der Mann hatte damals die aus Thailand stammende trans Frau, die als Sexarbeiterin tätig ist, in ihrer Wohnung überfallen.

Die 32-jährige Prostituierte hatte ein Treffen mit ihm zuvor «wegen seiner groben Sprache abgelehnt». Er drängte sie dennoch in ihre Wohnung und vergewaltigte sie dort. «Als er bemerkte, dass die Frau einen Notfallknopf drücken wollte, versetze er ihr einen wuchtigen Schlag in die Milzgegend. Aus Todesangst liess die Frau danach alles mit sich geschehen.»

Vor Gericht gab der Angeklagte an, dass es sich um einvernehmlichen Sex gehandelt haben soll. Die Frau habe ihn mit einem Blick zu einem «sadomasochistischen Rollenspiel» aufgefordert. Für den vorsitzenden Richter Dietmar Burger war dies ein Beleg dafür, in welcher Wahnwelt der Mann lebe.

«Sehr schöner Mann», von dem alle Frauen ein Kind wollen? Zu seiner verschobenen Realitätswahrnehmung gehöre auch, dass er sich für einen «sehr schönen Mann» halte, von dem alle Frauen ein Kind wollen würden, ausserdem glaubt er, ein prominenter Rapper und Profi-Kampfsportler zu sein.

Fotos der Polizei und die Aussage seiner Mutter zeigten aber, dass der Arbeitslose in seinem völlig vermüllten Zimmer in der elterlichen Wohnung lebt. Ebenfalls kann als bizarr gewertet werden: Im Prozess räumte er Vorstrafen ein, die es überhaupt nicht gegeben hatte.

Auf Basis von zwei übereinstimmenden Gutachten von zwei erfahrenen Psychiater*innen, wurde dem Angeklagten eine paranoide Schizophrenie attestiert. Deswegen stellte das Gericht seine Schuldunfähigkeit fest. Da weitere schwere Straftaten jedoch jederzeit für möglich gehalten werden, sei er in der forensischen Psychiatrie unterzubringen. Eine Chance wieder freizukommen, werde der Mann nur haben, wenn er Krankheitseinsicht zeige und sich medikamentös behandeln lasse, so der vorsitzende Richter.

Er sprach in der Urteilsbegründung auch von einer frauenfeindlichen Einstellung des 35-Jährigen, der bereits 2019 für Schlagzeilen gesorgt hatte. Damals stalkte er wochenlang die CSU-Bundestagsabgeordnete Silke Launert und stand trotz richterlicher Annäherungsverbote nachts vor ihrer Wohnungstür.

«Keinen Unterschied zwischen trans Frauen und cis Frauen gemacht» Zu dem Freispruch kurz vor Ostern hat sich diese Woche der Vorsitzende von SPDqueer Oberfranken geäussert. Sebastian Kropp sagt: «Ich bin froh, dass der Beschuldigte nun auf Anordnung des Gerichts auf unbestimmte Zeit aus dem Verkehr gezogen wurde. Ich bin froh, dass das Gericht erkannt hat, dass der Beschuldigte ohne jede Einsicht frauenfeindliches Verhalten an den Tag gelegt hat.»



Der SPD-Politiker weiter: «Ich möchte hierbei ausdrücklich betonen, dass das Gericht und der vorsitzende Richter hierbei keinen Unterschied zwischen trans Frauen und cis Frauen gemacht hat. Für das Gericht sind offensichtlich auch trans Frauen Frauen. Das ist gut so! Denn wie wir wissen, haben andere Gerichte in Deutschland hier leider einen Unterschied gemacht. Ich bin froh, dass das in Hof nicht der Fall war.»

Vor Gericht hatte der Angeklagte, den der Nordbayerische Kurier «Kiran P.» nennt, in seinem letzten Wort noch einmal bekräftigt, dass er Frauen nur für «schönen Sex und Kinderbekommen» für befähigt halte – schon beim Kochen höre es auf. Er könne aber nicht verstehen, warum ihm diese «feststehende Tatsache» als Frauenfeindlichkeit ausgelegt werde. Im Übrigen sei er unschuldig und fürchte, wegen seiner Verurteilung traumatisiert zu werden.

Vom Gericht verlangte er Formulare, damit er eine Haftentschädigung mit einem «Tagessatz zwischen 100 und 400 Euro» beantragen könne. Nach der Verkündigung der Unterbringung verliess er in Fussfesseln schimpfend den Verhandlungssaal.

Im Bericht des Nordbayerischen Kuriers finden sich keine weiteren Angaben zu der 32-jährigen Sexarbeiterin, die Opfer der Vergewaltigung wurde. Der Fokus liegt ausschliesslich auf dem Täter.

«Sexarbeiter*innen-Rechte sind Menschenrechte!»: Die Grünen Wien wollen die Kriminalisierung und Stigmatisierung von Sexarbeit bekämpfen (MANNSCHAFT berichtete).

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