Trans Schülerin Emily wehrt sich gegen Deadnaming

Die Teenagerin aus Fulda hat eine Petition gestartet

Symbolbild: Mercedes Mehling/Unsplash
Symbolbild: Mercedes Mehling/Unsplash

Emily Rödel ist trans und geht in Fulda zur Schule. Weil das staatliche Schulamt bestimmt, dass sie in den Akten mit ihrem Deadname geführt werden soll, hat sie eine Petition gestartet.

Das staatliche Schulamt in Fulda habe schriftlich erklärt, dass trans Personen, deren rechtliche Namensänderung noch nicht anerkannt sei, in allen Akten nicht mehr unter ihrem Wunschnamen, sondern unter deren Deadname und dem falschen Geschlecht geführt werden müssen, schreibt Emiliy Rödel in ihrer Petition, die bisher knapp 4000-mal unterzeichnet wurde.

Emily ist seit vielen Jahren als trans geoutet, erklärt sie gegenüber den Osthessen News. Sie besitzt einen Ergänzungsausweis von der DGTI, bekommt sogar offizielle Schreiben etwa von der Staatsanwaltschaft an ihren gewählten Namen geschickt. In der Schule ist das offenbar schwieriger.

«In den Datenbanken stand bis vor kurzem mein alter Name, genauso in Online-Klassenlisten und auf dem Online-Stundenplan. Nur im Klassenbuch, dem Schülerausweis oder auf Arbeiten steht der richtige Name. Da ist es schon verständlich, wenn manche Lehrer aus Versehen den alten nutzen, um mich anzureden.»

Den neuen Namen trug sie schon, bevor sie die Schule wechselte. Vor ihren Mitschüler*innen ging sie offen damit um, dass sie trans ist.



Das Schulamt aber will Emily mit ihrem Deadname führen. Harald Persch, stellvertretender Leiter des Staatlichen Schulamts Fulda, begründet das gegenüber Osthessen News so: «Nach meinen Informationen soll das Transsexuellengesetz durch den Deutschen Bundestag durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt werden, dies ist wohl derzeit in der Entstehung (MANNSCHAFT berichtete). Bis aber neue gesetzliche Regelungen geschaffen sind, ist wie gesagt durch die Verwaltung die geltende Rechtslage anzuwenden.»

Zwar ist das Ansprechen von Personen bei dem abgelegten Namen in Deutschland rechtswidrig. Das ist im deutschen Transsexuellengesetz (TSG) festgelegt. Unter § 5 Abs. 1 TSG heisst es: «Ist die Entscheidung, durch welche die Vornamen des Antragstellers geändert werden, rechtskräftig, so dürfen die zur Zeit der Entscheidung geführten Vornamen ohne Zustimmung des Antragstellers nicht offenbart oder ausgeforscht werden.»

Verboten ist Deadnaming damit erst nach der offiziellen Namensänderung. Und dafür sind derzeit noch zwei Gutachten nötig, die viel Geld kosten.

«Von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gibt es bereits eine rechtliche Einschätzung, dass beim Verwenden des Wunschnamens keine Dokumentenfälschung oder andere Strafbestände vorliegen», schreibt Emiliy in ihrer Petition. Rein rechtlich sei es demnach möglich, selbst ihre Zeugnisse auf den Wunschnamen auszustellen.

Tessa Ganserer musste bei der letzten Bundestagswahl mit ihrem Deadname auf den Wahlzettel. Dem geltenden Gesetz zufolge hätte sie sich erst einem langwierigen und teuren Begutachtungsverfahren unterziehen müssen (MANNSCHAFT berichtete).

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