Geschlechtseintrag ändern wird einfacher, nur nicht für Minderjährige
Trans und inter Personen sollen ihren Geschlechtseintrag künftig leichter ändern können
Zukünftig soll der Geschlechtseintrag unkomplizierter geändert werden können. Das hat der Ständerat an diesem Donnerstag beschlossen. Minderjährige trans und inter Personen und solche, die unter umfassender Beistandschaft stehen, sind aber leider ausgenommen.
Der Ständerat hat sich am 11. Juni klar für eine Vereinfachung der Änderung des Geschlechtseintrages von inter und trans Menschen ausgesprochen. Die Organisationen InterAction Suisse und Transgender Network Switzerland (TGNS) sind erfreut über das erleichterte Verfahren. Allerdings hat der Ständerat die Selbstbestimmung von inter und trans Minderjährigen und Menschen unter umfassender Beistandschaft abgelehnt. Die Trans-und Inter-Organisationen zeigen sich in einer Mitteilung entrüstet über den Rückschritt und fordern den Nationalrat dringend zur Korrektur auf. Dort wird die Vorlage als nächstes besprochen.
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Mit 31 zu 7 Stimmen bei 7 Enthaltungen sprach sich der Ständerat deutlich dafür aus, dass trans und inter Personen ihren Geschlechtseintrag im Zivilstandsregister mittels einer einfachen Erklärung vor dem Zivilstandsamt ändern können. Dadurch können sie leichter die Dokumente erhalten, die ihre gelebte Geschlechtsidentität widerspiegeln. Eine Änderung, die grosse Auswirkungen auf ihren Alltag hat. Bisher werden sie mit jedem Vorzeigen eines Ausweises oder Zeugnisses gezwungen, sich zu outen. Heute muss für diese Änderungen ein uneinheitliches, kompliziertes und belastendes Gerichtsverfahren durchlaufen werden. Ein langer und teurer bürokratischer Leerlauf, da die Gerichte praktisch alle Gesuche gutheissen.
Völlig unverständlich sei hingegen, dass mit 27 zu 15 Stimmen eine Mehrheit des Ständerates gleichzeitig Minderjährigen und Menschen unter umfassender Beistandschaft Rechte wegnehmen will, so TGNS. Heute beantragen diese, wenn sie urteilsfähig sind, die Änderung ihres Geschlechtseintrages selbständig. Eine Zustimmung der Eltern respektive gesetzlichen Vertretung brauchen sie nicht. Obwohl dies in der Praxis zu keinen Problemen führt und sich alle Beteiligten für die bisherige Lösung einsetzen, will der Ständerat künftig die Zustimmung der Eltern respektive gesetzlichen Vertretung für alle Minderjährigen und Menschen unter umfassender Beistandschaft voraussetzen. Das gilt sowohl für urteilsfähige als auch urteilsunfähige.
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«Urteilsfähig sind Minderjährige dann, wenn sie verstehen, was die Änderung des Geschlechtseintrages bedeutet und dies von sich aus wollen. Wenn Eltern künftig diese Änderungen verhindern können, dann werden innerfamiliäre Konflikte unnötig befeuert und die Jugendlichen einem grossen Risiko von Mobbing, Diskriminierung und Suizid ausgesetzt. Das kann doch niemand wollen!» empört sich Alecs Recher, der als Leitung der Rechtsberatung von Transgender Network Switzerland bereits mehrere hundert Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags begleitet hat.
Und ergänzt: «Trans und intergeschlechtliche Minderjährige beschäftigen sich von klein auf mit ihrer Geschlechtsidentität und erleben konstant, was der unpassende Eintrag in ihren Dokumenten macht. Sie sind Expert*innen in dieser Frage und in ihrer Geschlechtsidentität gefestigt.»
Audrey Aegerter, Präsidentin von InterAction Suisse, unterstreicht: «Besonders für intergeschlechtliche Minderjährige wäre es brutal, wenn ihre Eltern auch noch über die Änderung des Geschlechtseintrages entscheiden könnten. Denn unser Geschlecht, unsere Körper werden oft von Geburt an pathologisiert und von Ärzt*innen und Eltern komplett fremdbestimmt. Es darf nicht sein, dass uns die Politik nun auch noch die Autonomie über den Geschlechtseintrag wegnimmt!»
In Ungarn ist es trans und inter Personen nicht mehr möglich, das legale Geschlecht anzupassen. Das Parlament hat ein Sammelgesetz beschlossen, das nun festlegt, dass bei der Geburt ein Geschlecht angegeben werden muss. Dieses kann man zu Lebzeiten nicht mehr ändern (MANNSCHAFT berichtete).
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