Hetze gegen Homosexuelle: Olaf Latzel wehrt sich gegen Urteil

Für den Prediger ist gelebte Homosexualität ein «todeswürdiges Verbrechen»

Olaf Latzel kam mit einer Bibel in der Hand in den Gerichtssaal (Foto: Sina Schuldt/dpa)
Olaf Latzel kam mit einer Bibel in der Hand in den Gerichtssaal (Foto: Sina Schuldt/dpa)

Vor dem Bremer Landgericht beginnt am Montag (9.30 Uhr) die Berufungsverhandlung gegen den evangelischen Pastor Olaf Latzel.

Der 54-Jährige wehrt sich gegen eine Entscheidung des Bremer Amtsgerichtes, das ihn vor eineinhalb Jahren wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von insgesamt 8100 Euro verurteilt hatte. Hintergrund waren abwertende Äusserungen des Pastors in einem Eheseminar im Oktober 2019 über Homosexualität und Genderformen. Eine Audiodatei des Seminars war später kurzzeitig auch auf Youtube eingestellt worden.

Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, ruht bei der Bremischen Evangelischen Kirche ein Disziplinarverfahren. Für die Verhandlung sind vier Prozesstage angesetzt.

Der Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) hatte erklärt, man habe entschieden, dass Pastor Latzel während der Dauer des weiteren Verfahrens keinen Dienst als Pastor in der Kirche tun kann. Er habe deshalb beschlossen, Herrn Pastor Latzel vorläufig des Dienstes zu entheben, falls mit ihm nicht kurzfristig eine Einigung über das Ruhen seines Dienstes erzielt werden kann.

Der Pastor der evangelischen St.-Martini-Gemeinde in Bremen, Olaf Latzel, war im November 2020 wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Die Richterin schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an und verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, umgewandelt zu einer Geldstrafe von 8100 Euro. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Er sei «zutiefst betroffen», dass ein Pastor seiner Kirche wegen Volksverhetzung verurteilt worden ist, kommentierte der Schriftführer der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK), Pastor Bernd Kuschnerus, laut Weser-Kurier. «Die Äusserungen, die der Verurteilung zugrunde liegen, sind nicht hinnehmbar und schaden dem Ansehen der ganzen Kirche.»

Der Verteidiger von Olaf Latzel nannte das Urteil eine Katastrophe und kündigte an, Rechtsmittel einzulegen und notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Überall laufen diese Verbrecher rum von diesem Christopher Street Day, feiern ihre Partys, auf unserem Rathaus wird die Regenbogenfahne gehisst.

Nach einer Beurlaubung von sechs Wochen hatte der homophobe Prediger im August den Dienst wieder aufgenommen. Er habe Mässigung versprochen, hiess es (MANNSCHAFT berichtete). Als Kirchenbeamter hatte sich Olaf Latzel verpflichtet, seine Amtsgeschäfte bis Anfang Dezember ruhen zu lassen. Obwohl er sich homofeindlich geäussert hatte, hatten seine Anhänger*innen eine erfolgreiche Petition für ihn gestartet (MANNSCHAFT berichtete).

Bezüglich seiner volksverhetzenden Äusserungen hatte Latzel erklärt, er sei missverstanden worden. Er soll zuvor gesagt haben: «Überall laufen diese Verbrecher rum von diesem Christopher Street Day, feiern ihre Partys, bringen Dinger raus, auf unserem Rathaus wird die Regenbogenfahne gehisst halt. Das sind bewusst anti-christliche, anti-biblische Dinger halt, die ganz klar gesetzt werden, mit denen die Ehe torpediert wird.»

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