Deutsche EU-Ratspräsidentschaft: Erste Schritte zur «Union of Equality»?
Die gute Nachricht: Die Europäische Union hat in der Queerpolitik Fortschritte gemacht
Fünf Monate deutsche EU-Ratspräsidentschaft sind um. Wie ist der Einsatz für LGBTIQ in der EU zu bewerten? Und – kommt da noch was, im letzten Monat? Dazu ein Gastbeitrag von Daniel Bache, Bundessprecher von Die Linke.queer.
Um es gleich vorwegzunehmen: Während der letzten fünf Monate hat die Europäische Union in der Queerpolitik Fortschritte gemacht, vor allem durch Initiative der Europäischen Kommission. Weder die deutsche Bundesregierung, die während der letzten Monate die EU-Ratspräsidentschaft innehatte, noch die innerhalb der Regierung zuständige Bundesministerin, Franziska Giffey, stehen im Verdacht dazu einen besonderen Beitrag geleistet zu haben. Im Gegenteil, die Bundesregierung blieb deutlich hinter ihren Möglichkeiten zurück, LGBTIQ-Belange spielten in ihrer Agenda zur Ratspräsidentschaft kaum eine Rolle (Staatsminister Michael Roth hatte zu Beginn den Einsatz für Gleichstellung und Gleichberechtigung von LGBTIQ versprochen – MANNSCHAFT berichtete). Die Linke hatte diese Lücke bereits vor Monaten kritisiert.
Die von EU-Gleichstellungskommissarin Helena Dalli (das ist die, die im Sommer «LGBT-freien Zonen» in Polen Gelder strich – MANNSCHAFT berichtete) im November vorgelegte und auf fünf Jahre ausgelegte EU-Gleichstellungsstrategie mit dem Titel «Union of Equality» ist mit Blick auf die Belange von LSBTIQ* allerdings die wichtigste Initiative der EU seit Jahren, wenn nicht sogar überhaupt. Und das trotz ihrer Mängel. Denn die vier Schwerpunkte – Abbau von Diskriminierung, Sicherheit, Inklusion und Gleichstellung weltweit – sind zu sehr auf Fragen der Rechtsstaatlichkeit und der Bürger*innenrechte verengt. Aus linker Perspektive ist das unzureichend.
Um die Europäische Union im Sinne queerer Communities zu einer wirklichen «Union of Equality» zu verwandeln, braucht es drei entscheidende Grundlagen: die Verwirklichung der europäischen Säule sozialer Rechte bzw. ein Verständnis für die materiellen Grundlagen emanzipatorischer Queerpolitik, einen klar definierten Umgang mit autoritär geführten Staaten innerhalb, aber auch ausserhalb der EU, sowie Fortschritte in Fragen der Rechtsstaatlichkeit und der Bürger*innenrechte.
In Fragen der Bürger*innenrechte und der Rechtsstaatlichkeit beobachten wir innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten zuletzt teils dramatische Rückschritte. Das beginnt bei der zunehmenden Aushöhlung von Rechtsstaat und Grundrechten von Frauen und queeren Communities zum Beispiel in Polen oder Ungarn, zeigt sich aber beispielsweise auch in dem neuen «Sicherheits»-Gesetz, das die Macron-Regierung in Frankreich plant und das mehr an krassen Polizeistaat erinnert als an eine liberale Demokratie. Aber auch die EU selbst hat – und man kann das wirklich nicht anders sagen – Blut an ihren Händen, solange unter ihren Augen weiter Menschen an den EU-Aussengrenzen sterben.
Was die Queerpolitik betrifft, kann die Gleichstellungsstrategie der Kommission ein erster Schritt sein, die Situation von LGBTIQ mit Blick auf Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte tatsächlich zu verbessern. Schwammig bleibt, welche Konsequenzen sowohl diejenigen Mitgliedstaaten als auch Drittstaaten wie zum Beispiel Russland oder China effektiv zu spüren bekommen, die sich Brüssels queerpolitischem Kurs verweigern. Es wäre zum Beispiel naheliegend, das Einstimmigkeitsprinzip aufweichen zu wollen, das sowohl für Sanktionen bei Verstössen gegen EU-Grundwerte als auch für aussenpolitische Entscheidungen gilt. Allein aus demokratietheoretischer Sicht wäre das sinnvoll. Wir sollten allerdings im Hinterkopf behalten, dass sich mit einfachen Mehrheiten nicht nur fortschrittliche Projekte durchsetzen lassen. Die weitere Militarisierung der EU-Aussenpolitik zum Beispiel wäre brandgefährlich – und auf die schielen nicht nur Merkel und Macron, sondern auch vermeintlich progressive Parteien wie die deutschen Grünen.
Aber zurück zur Gleichstellungsstrategie: Wer den Kampf um queere Emanzipation ernst meint, der muss auch die notwendigen materiellen Grundlagen schaffen. Die EU-Grundrechteagentur hat dargelegt, dass jede dritte queere Person in der EU finanziell nur mit Mühe über die Runden kommt; unter trans und inter Personen sogar nur jede zweite. Das hat auch, aber nicht ausschliesslich mit Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität zu tun. Profitmacherei und Ausbeutung leisten ihren Beitrag. Die Verwirklichung der europäischen Säule sozialer Rechte könnte geeignet sein, die schlimmsten Auswirkungen des Kapitalismus in Europa zumindest einmal zu lindern.
Doch in der Sozialpolitik macht die EU nach jahrelanger Deregulierungspolitik auch jetzt nur schleppend Fortschritte. Um ein konkretes Beispiel aufzurufen: Nachdem in den letzten zwanzig Jahren der Druck auf die Löhne durch die Integration des europäischen Arbeitsmarktes gestiegen und die Tarifbindung in vielen Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, gesunken ist, plant die EU nun eine unverbindliche Mindestlohn-Richtlinie statt konkreter Vorgaben für eine Lohnuntergrenze in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Als Linke folgen wir dem Vorschlag des Europäischen Gewerkschaftsbundes ETUC, der eine doppelte Lohnuntergrenze vorsieht: Der Lohn muss oberhalb von 60 Prozent des Median-Lohns (Kaitz-Index) bzw. von 50 Prozent des Durchschnittslohns liegen.
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Rechtspopulistische Parteien wie die polnische PiS, versuchen die europäische Integration zu sabotieren und wenn nötig, die europäische Einigung zu zerstören, indem sie eine Dichotomie zwischen Rechtstaatlichkeit und Grundrechten einerseits und sozialer Absicherung andererseits aufbauen. Auf diesen Diskurs dürfen wir uns nicht einlassen, im Gegenteil: Vielmehr muss die EU das eine mit dem anderen verbinden und in praktische Politik übersetzen. Das schafft eine emanzipatorischere Queerpolitik einerseits und kann andererseits verhindern, dass die Idee der europäischen Einigung langfristig wieder an Akzeptanz verliert.
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