«Konversionstherapien» endlich wirkungsvoll unterbinden!
Das fordern u.a. LSVD und die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld
Aktuelle Studien zeigen: Auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Konversionsbehandlungsschutzgesetzes (KonvBehSchG) sind die schädlichen Massnahmen nicht verschwunden.
Die Regierungsparteien hätten den dringenden Reformbedarf zwar erkannt und im Koalitionsvertrag eine Novellierung zugesichert, es zeichne sich jedoch ab, dass die zuständigen Ministerien dieses Vorhaben in dieser Legislatur nicht mehr angehen wollen, heisst es in mehreren Pressemitteilungen übereinstimmend.
Helmut Metzner, geschäftsführender Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) erklärt etwa: «Die aktuellen Studien belegen eindrücklich, dass Konversionsmassnahmen in Deutschland weiterhin ein relevantes Problem darstellen. Die Ampelkoalition muss ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag halten: Das Vollverbot dieser gefährlichen und schlicht menschenrechtswidrigen Praktiken muss noch vor der nächsten Bundestagswahl kommen. Das ist der Rechtsstaat den vielen queeren Menschen, die von Konversionsmassnahmen bedroht oder betroffen sind, sowie den Überlebenden dieser Praktiken schuldig.»
Klemens Ketelhut, Projektleiter des Forschungsprojekts «Konversionsbehandlungen: Kontexte. Praktiken. Biografien» erklärt: «Von den fast 3.500 befragten queeren Personen, die sich dazu geäussert haben, erhielten 70 Prozent Vorschläge, die eigene Geschlechtsidentität zu ändern oder zu unterdrücken; 55 Prozent wurde vorgeschlagen, die eigene sexuelle Orientierung zu ändern oder zu unterdrücken. Diese Zahlen machen betroffen.»
Die Expertengruppe u.a. mit dgti-Beteiligung aus dem Fachbeirat des Forschungsprojekts zu «Konversionsbehandlungen» hat am Freitag die Ampelregierung mit einem Forderungspapier für die effektive Unterbindung dieser menschenrechtswidrigen Praxis zum Handeln aufgefordert.
Die sexuelle Orientierung und die geschlechtliche Identität einer Person können durch sogenannte «Konversionsmassnahmen» nicht verändert werden. Diese seien grundsätzlich unethisch und menschenrechtswidrig.
Der Gesetzgeber hat deshalb 2020 das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen verabschiedet – ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg zu einer Ächtung von Konversionsmassnahmen in Deutschland. Das Gesetz weist jedoch zahlreiche Schwächen auf, und gewährleistet keine ausreichenden Beratungs- und Unterstützungsangebote für Betroffene. Die dgti hat nach eigenen Angaben schon damals darauf hingewiesen.
Die Regierungsparteien hätten den dringenden Reformbedarf, den die Zivilgesellschaft seit Veröffentlichung des Gesetzes anprangert, zwar erkannt und im Koalitionsvertrag eine Novellierung des Gesetzes vereinbart. Auch der Nationale Aktionsplan Queer Leben der Bundesregierung adressiere die Schwächen des Gesetzes ausdrücklich und schlage konkrete deutschlandweite Informations- und Kommunikationskampagne begleitet werden, die sich insbesondere auch an die Allgemeinbevölkerung wendet (Forderungen zur Novellierung des KonvBehSchG).
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