Starkes Signal zum 25. Jahrestag der Abschaffung von Paragraf 175
Jens Spahn präsentiert in Berlin die Ergebnisse einer Kommission, die sagt: Das Verbot von Konversionstherapien ist rechtlich möglich und medizinisch geboten
Als starkes Signal und Agenda-Setting für die parlamentarische Sommerpause in Deutschland war der Termin von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geschickt gewählt: Zum 25. Jahrestag der Abschaffung des Paragrafen 175 stellte Spahn im Atrium seines Ministeriums in Berlin die Kurzfassung der Ergebnisse einer Expertenkommission vor, die sich mit dem Thema Konversionstherapien beschäftigt hatte.
Der Abschlussbericht wird erst Ende August erscheinen, so lange wollte Spahn aber nicht warten, um zwei zentrale Botschaften schon jetzt zu verkünden: «Ein Verbot von sogenannten Konversionstherapien ist aus medizinischer Sicht geboten und rechtlich möglich.» Die Kommission bestand aus «46 Vertretern» (man darf annehmen: auch Vertreterinnen) aus Politik und Wissenschaft und hatte sich zu zwei ganztägigen Workshops im Mai und Juni getroffen. Sie erörterten dabei «die medizinischen, juristischen, gesellschaftspolitischen und religiös-weltanschaulichen Aspekte» eines möglichen gesetzlichen Verbots.
«Homoheilung» in «Boy Erased»: Ähnliche Mechanismen in Deutschland
Derzeit gebe es pro Jahr in Deutschland etwa 1.000 Fälle, erklärte Jörg Litwinschuh-Barthel von der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld. Er betonte, dass die Zahl schwer zu fassen sei, weil die Voraussetzung für eine Aufnahme in die Statistik sei, dass jemand eine Angabe mache. Oft versteckten sich Therapien – die Prof. Dr. Peer Briken von der UKE Hamburg als «Intervention» bezeichnet wissen wollte – hinter anderen Namen. So sei beispielsweise bei fundamental-religiösen Gruppen von «Exorzismus» und «Teufelsaustreibung» die Rede. Litwinschuh-Barthel meinte dazu: «Ich hätte nicht gedacht, dass so etwas in Deutschland im Jahr 2019 überhaupt noch möglich wäre!»
Peer Briken betonte bei der Präsentation, dass für die Evaluierung des Problems nur «evidenzbasierte» wissenschaftliche Literatur herangezogen wurde, keine «graue Literatur». Und die wissenschaftliche Literatur ist «sehr klar», dass Homosexualität «keine Krankheit oder Störung» sei. Daher fehle aus medizinischer Sicht «jede Grundlage für eine Behandlung».
Die Würfel fallen bei der Frage nach der Verhältnismässigkeit Statt Erfolge bei der Änderung von sexuellen Neigungen nachweisen zu können, fand die Kommission eher Folgeschäden wie Depressionen, bis hin zu Selbstmordversuchen. Dass es in den 1960er-Jahren Elektroschocktherapien gab, hätte laut Briken «ethnisch gar nicht erlaubt sein sollen». Dass es heute immer noch Angeboten gebe, befördere Diskriminierung und Ausgrenzung und befördere «minority stress».
Der Staat muss zum Schutz von sexueller Selbstbestimmung eingreifen und gegen Diskriminierung vorgehen
Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Martin Burgi von der LMU München beleuchtete das Problem von juristischer Seite: Er sagte, ein Verbot von Konversionstherapien sei verfassungsrechtlich möglich, weil es sich um einen «Eingriff in die Grundrechte der Behandelten» handle. Der Staat müsse zum «Schutz von sexueller Selbstbestimmung» eingreifen und «gegen Diskriminierungen» vorgehen. Aber: Es gelte der Grundsatz der Verhältnismässigkeit, der in diesem Fall besonders schwierig zu fassen sei, wenn es um erwachsene Menschen gehe und nicht um Minderjährige, die sich für eine solche Therapie entschieden. Daher würden «die Würfel fallen» bei der Frage nach eben dieser der Verhältnismässigkeit.
Litwinschuh-Barthel wies darauf hin, dass das Problem «viel grösser» sei. Denn: Dadurch, dass Konversionstherapien überhaupt angeboten würden, würde «in der Gesellschaft Homosexualität immer noch mit Krankheit in Verbindung gebracht». Und vor allem die Familien von Betroffenen würden im Internet Angebote finden, wodurch sie in ihrer Überzeugung bestätigt würden, dass es sich bei Homosexualität um etwas Krankhaftes handle, obwohl die Gesetzeslage in Deutschland und internationale Gesundheitsorganisationen etwas anderes sagen.
Dunkelkammer der Psychotherapie Deswegen müsse besonders in «religiösen und familiären Kontexten» etwas «bewegt» werden, so Litwinschuh-Barthel. Oft gäbe es bei Betroffenen eine «grosse Scham», so dass sie entsprechende Therapieangebote heimlich wahrnähmen und mit Therapeuten Stillschweigen vereinbarten. Das führe direkt in die «Dunkelkammer der Psychotherapie», meinte Birken.
Jens Spahn betonte, dass Geldbussen allein nicht reichten – vielmehr sei ein «starkes Signal» nötig. «Wir brauchen keine Therapie, um Menschen zu sagen, wie sie sich ändern können, sondern wir brauchen Therapien, die Menschen helfen, sich anzunehmen, wie sie sind!»
Wir brauchen keine Therapie, um Menschen zu sagen, wie sie sich ändern können, sondern wir brauchen Therapien, die Menschen helfen, sich anzunehmen, wie sie sind!
Er wolle noch vor der Sommerpause mit dem Justizministerium Kontakt aufnehmen und Gespräche beginnen. Es müsse geklärt werden, welche Bereiche betroffen sein werden von einem Verbot – und dafür sei auch eine parlamentarische Debatte nötig. Laut Spahn gäbe es von anderen Mitgliedern des Bundestages «hohes Interesse» an einer Gesetzesvorlage, er habe auch bislang niemanden im Bundestag gesprochen, der für Konversionstherapien gewesen sei.
Was ist mit dem vollständigen LGBTIQ-Spektrum? Auf die Frage einer Journalistin, ob im Rahmen der Debatte auch der Umgang mit Intersexuellen behandelt würde, wich Spahn aus. Er sagte nur, dass in der Diskussion um berufsrechtliche Regelungen für Ärzte und Therapeuten auch über operative Eingriffe bei intersexuellen Menschen gesprochen werden solle.
Besprochen werden solle laut Spahn auch die Frage des Umgangs mit Religionsgemeinschaften und Religionsfreiheit: «Ab wann wird aus Seelsorge ein Straftatbestand?»
Was erstaunlicherweise gar nicht zur Sprache kam und wonach auch nicht gefragt wurde: Was ist mit Transmenschen? In wie fern sind sie von Konversionstherapien betroffen, wenn ihre sexuellen Neigungen nach einer Geschlechtsangleichung als «homosexuell» eingestuft werden? Wie betrifft es sie, wenn Homosexualität in Teilen der Gesellschaft als therapiebedürftige eingestuft wird und sie doppelt diskriminiert werden?
Erstaunlich war auch, dass zwar Litwinschuh-Barthel das Beispiel einer lesbischen Frau anführte, bei der Vorstellung der Kommissionsergebnisse aber nur (schwule weisse cis) Männer auf dem Podium standen. Und gerade weil mehrfach betont wurde, dass es um die Gesamtgesellschaft gehe und um fundamental-religiöse Gruppierungen, fand ich es verblüffend, nicht mehr Diversität auf dem Podium zu sehen, gerade was Angehörige von religiösen Gruppen betrifft und/oder People of Color.
Speziell der Vertreter der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld sollte da, nach all den jüngsten Debatten in der LGBTIQ-Community, stärker sensibilisiert sein und entsprechend seine Kollegen aufmerksam machen, falls nötig.
UMFRAGE: Bist du ein Pride-Tourist?
Auf alle Fälle geht das mögliche Verbot von Konversionstherapien nun in die nächste Runde. Dass auch Vertreterinnen des ARD-Hauptstadtstudios und prominente Tagesschau/Tagesthemen-Moderatorinnen anwesend waren sowie ein gewaltiger Tross an Journalisten mit Kamerateams, kann als Hinweis gedeutet werden, dass das Thema gesellschaftlich extrem breit diskutiert werden wird in den nächsten Monaten.
Jens Spahn hofft auf ein endgültiges Verbot von Konversionstherapien «noch in diesem Jahr»!
In einem Kommentar schreibt die Frankfurter Neue Presse: «Obwohl das Verbot überfällig ist, bleibt zweifelhaft, inwieweit es tatsächlich wirkt. Diese ‹Heilungen› gründen darauf, dass die Betroffenen sich für ihre Neigung schämen und finden daher oft im Verborgenen statt. Pseudo-christliche Vereine, die sie anbieten, werden die Öffentlichkeit nicht suchen. Die Feinde der offenen Gesellschaft neigen zur Abschottung, sehen ihren Fundamentalismus als ‹Revolution› gegen die vermeintlich zu liberale Elite. Da helfen etwa Geldbußen wenig.» Die Badischen Neuesten Nachrichten ergänzen: «Die rechtliche Gleichstellung Homosexueller mag erreicht sein, auf einem anderen Blatt steht die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Beziehungen in manchen Teilen der Gesellschaft. Schon auf dem Schulhof wird ‹schwul› als Schimpfwort gebraucht. Homosexuelle Paare sind in der Öffentlichkeit Anfeindungen oder gar Angriffen ausgesetzt. Und ob Christentum oder Islam, viele Religionsgemeinschaften verdammen Homosexualität auch heute noch als Sünde. Bis Homosexuelle nicht nur auf dem Papier, sondern auch im Alltag völlig gleichgestellt sind, ist es noch ein weiter Weg.»
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