Nach dem Ja zur Ehe für alle – und jetzt?

Gleichgeschlechtliche Paare müssen sich noch etwas gedulden

Symbolbild: Olya Kobruseva/ Pexels
Symbolbild: Olya Kobruseva/ Pexels

Das Schweizer Stimmvolk hat am 26. September Ja gesagt (MANNSCHAFT berichtete). Wie geht es weiter mit der Ehe für alle?

Wann dürfen gleichgeschlechtliche Paare tatsächlich heiraten? Wieviel kostet die Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe? Wir haben beim Bundesamt für Justiz nachgefragt.

1. Ab wann dürfen schwule und lesbische Paare heiraten? Nach jetziger Planung können gleichgeschlechtliche Paare ab dem 1. Juli 2022 heiraten. «Der Bundesrat will das Gesetz rasch in Kraft setzen. Vorbehalten bleiben natürlich allfällige Beschwerden gegen die Abstimmung», sagt Philipp Schwander, Mediensprecher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, gegenüber MANNSCHAFT.

2. Gilt der 1. Juli 2022 auch für den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin für lesbische Ehefrauen? Ja. Es brauche keine weiteren Gesetzesanpassungen, sagte uns Ingrid Ryser, Informationschefin beim Bundesamt für Justiz: «Sobald die Vorlage in Kraft ist, gibt es keinen Unterschied mehr zwischen verschieden- und gleichgeschlechtlichen Ehepaaren.»

3. Bis Juli 2022 sind es noch neun Monate. Weshalb ist eine frühere Einführung der Ehe für alle nicht möglich? Das hat juristische Gründe. Das Parlament hat in den Übergangsbestimmungen eine zweistufige Inkraftsetzung mit einer Frist von sechs Monaten beschlossen.

In der Übergangsfrist muss unter anderem auch die Vermögensaufteilung bei gleichgeschlechtlichen Paaren geregelt werden, die im Ausland geheiratet haben. Sie müssen sich zwischen einer Gütertrennung und einer Errungenschaftsbeteiligung entscheiden.

4. In Deutschland gab es bei der Öffnung der Ehe Softwareprobleme bei Standesämtern und Formularen (MANNSCHAFT berichtete), die nicht für gleichgeschlechtliche Paare angepasst wurde. Besteht die Gefahr für ähnliche Schwierigkeiten in der Schweiz? Beim EJPD sind die Herausforderungen bekannt. «Die Einführung der Revision wird seit einiger Zeit geplant, insofern erwarten wir beim Inkrafttreten am 1. Juli 2022 keine Probleme», sagt Schwander.

5. Mit welchen Kosten müssen eingetragene Paare rechnen, wenn sie ihre Partnerschaft in eine Ehe umwandeln möchten? Der Bundesrat wird die betreffenden Gebühren festlegen. «Sie werden sich voraussichtlich im Rahmen der Gebühren für vergleichbare Dienstleistungen bewegen», sagt Schwander. Die Grundgebühr für eine Trauung beträgt heute beispielsweise 75 Franken.

Das eigentliche Verfahren ist sehr kurz. Zunächst wird auf dem Zivilstandsamt geprüft, ob eine rechtsgültig begründete eingetragene Partnerschaft im Personenstandsregister besteht. Die ganze Umwandlung dauert maximal 15 Minuten. Bei einer zeremoniellen Umwandlung kann dies unter Umständen auch länger dauern.

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