Gegner der Eheöffnung Stephan Harbarth ist neuer Verfassungsrichter

Der bisherige Vize der Unionsfraktion ist am Freitag vom Bundesrat zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt worden

Stephan Harbarth (Foto: Screenshot/Bundestagsfernsehen)
Stephan Harbarth (Foto: Screenshot/Bundestagsfernsehen)

Der Bundestag wählte den bisherigen Unionsfraktionsvize am Donnerstag in geheimer Wahl zum neuen Richter des Bundesverfassungsgerichts. Damit ist der 46-jährige Rechtsanwalt auf dem besten Weg bis an die Spitze des höchsten deutschen Gerichts in Karlsruhe. Aus LGBTIQ-Sicht ist die Wahl beunruhigend.

Einstimmig hat der Bundesrat Stephan Harbarth am 23. November 2018 zum neuen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Einen Tag zuvor hatte der Bundestag ihn zum Richter am Bundesverfassungsgericht bestimmt. Er tritt im Ersten Senat die Nachfolge von Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof an, dessen Amtszeit Ende Juni 2018 endete.

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Deutsche Queerpolitiker hatten die Wahl Harbarths bereits im Vorfeld kritisiert, u.a. weil er sich gegen die Eheöffnung in Deutschland ausgesprochen hatte – bei der Abstimmung am 30. Juni im Deutschen Bundestag hatte er mit Nein gestimmt. Die Bundesvorsitzende der SPDqueer, Petra Nowacki, hatte im Vorfeld die Nominierung von Stephan Harbarth abgelehnt. „Nicht nur, dass Harbarth sich mit der inakzeptablen Begründung, dass er ein Verbot von gleichgeschlechtlichen Ehen im Grundgesetz verankert sehe, gegen die Öffnung der Ehe aussprach. Auch den Schutz von sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten lehnt Harbarth ab.“

Die Linke-Sprecherin für Gleichstellungs-, Queer- und Medienpolitik, Doris Achelwilm, äußerte eine ähnliche Kritik nach der Wahl am Donnerstag.

Der SPD-Mann Simon de Ridder setzt seine Hoffnung in die erste offen lesbische Verfassungsrichterin, Susanne Baer.

Der 46-jährige Harbarth ist Rechtsanwalt, sitzt seit 2009 im Bundestag und ist seit 2016 Vize-Chef der Unionsfraktion sowie Mitglied des CDU-Bundesvorstands. In zwei Jahren folgt Harbarth voraussichtlich als Gerichtspräsident auf Andreas Voßkuhle, dessen Amtszeit im Jahr 2020 endet.

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