Diskriminierungsschutz für LGBTIQ endlich umsetzen!
HOSI begrüsst Forderung der Gleichbehandlungsanwaltschaft
Die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ist bislang nicht vom österreichischen Gleichbehandlungsgesetz erfasst – und findet leider nach wie vor statt. Deloitte, Bank Austria, IKEA und andere fordern eine Anpassung der Rechtslage – und nun auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft.
Anfang letzten Jahres sorgte der Fall eines Hoteliers für Aufsehen, da dieser öffentlich machte, keine homosexuellen Gäste zu dulden (MANNSCHAFT berichtete). Auf Initiative von Deloitte Österreich setzen sich im Rahmen der Petition «Levelling Up» bereits zahlreiche namhafte Unternehmen für einen umfassenden Diskriminierungsschutz der LGBTIQ-Community ein (MANNSCHAFT berichtete).
Nun fordert auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft diesen vollen Diskriminierungsschutz. Das begrüsst die Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien in einer Pressemitteilung. Obfrau Ann-Sophie Otte erklärt: «Es ist ein wichtiges Signal, dass mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft die beim Bundeskanzleramt zuständige Stelle für Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz diese zentrale Forderung der LGBTIQ-Community unterstützt.» Otte fordert die Bundesregierung auf, auf ihre Expert*innen zu hören und die jahrzehntealte Forderung der Community endlich umzusetzen.
Laut Bundesgesetz über die Gleichbehandlung ist die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und ethnischer Zugehörigkeit verboten. Die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, aber auch aufgrund der Religion oder Weltanschauung und des Alters, ist jedoch noch immer rechtlich zulässig. Lediglich im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gilt auch für diese Bereiche ein Diskriminierungsschutz – beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen hingegen nicht.
Jeder Mensch hat Recht auf den Schutz der eigenen sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität, sagen die Grünen und fordern ein transinklusives Verbot von «Konversionstherapien» (MANNSCHAFT berichtete).
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