«Die AfD ist so bürgerlich wie ein Springerstiefel»

Die Partei hatte gegen die Bewertung der Verfassungsschützer geklagt – erfolglos

Tino Chrupalla, Vorsitzender der AfD, im Gerichtssaal (Foto: Federico Gambarini/dpa)
Tino Chrupalla, Vorsitzender der AfD, im Gerichtssaal (Foto: Federico Gambarini/dpa)

Das Kölner Verwaltungsgerichts hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen und beobachten darf. Das ermöglicht der Behörde unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung von Kommunikation sowie den Einsatz von V-Leuten und anderen nachrichtendienstlichen Mitteln.

Die 13. Kammer der Gerichts entschied am Dienstagabend: Das Bundesamt darf die AfD zum «Verdachtsfall» erheben: Es gebe «ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen» innerhalb der Partei.

Dazu erklärte der offen schwule FDP-Abgeordnete Konstantin Kuhle aus Niedersachsen via Twitter:

Fabian Köster, Reporter der heute-show (ZDF) kommentierte das Urteil so:

Derweil hat die Ex-CDU-Politikerin Erika Steinbach ihren Eintritt in die AfD bekanntgegeben.

Über Steinbach sagte der Grünen-Politiker Volker Beck einst im MANNSCHAFT+-Interview, sie und andere hätten sich sehr um die Sache der Lesben und Schwulen verdient gemacht: «weil sie sich oft so deplatziert geäussert haben, dass sie uns die Mitte der Gesellschaft zugetrieben haben».

Über Steinbach sagte der Grünen-Politiker Volker Beck einst im MANNSCHAFT+-Interview, sie und andere hätten sich sehr um die Sache der Lesben und Schwulen verdient gemacht: „weil sie sich oft so deplatziert geäussert haben, dass sie uns die Mitte der Gesellschaft zugetrieben haben“.

Auch der Zentralrat der Juden in Deutschland hat die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts begrüsst. «Mit der Einstufung als Verdachtsfall wird das wahre Gesicht der AfD, das vielfach Züge einer rechtsextremen Fratze trägt, endgültig sichtbar werden», erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster am Mittwoch. «Die politische wie auch rechtliche Auseinandersetzung mit der AfD darf jetzt nicht enden, sondern muss nun erst recht mit Verve geführt werden.»

Schuster warf der Partei vor, sich in den vergangenen Monaten als «Wolf im Schafspelz» dargestellt zu haben. «Um eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz abzuwenden, hat sie versucht, sich ein Deckmäntelchen der Bürgerlichkeit überzuwerfen.» Das Gericht habe jedoch genau hingeschaut, und der Verfassungsschutz sei seiner Funktion als Frühwarnsystem zum Schutz der Demokratie nachgekommen und habe viele Belege für verfassungsfeindliche Bestrebungen in der AfD gesammelt, sagte der Zentralratspräsident.

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