Bundestag: LGBTIQ-Verfolgung ist Ver­brechen gegen die Mensch­lichkeit

Das sagt der Queer-Beauftragte Sven Lehmann zum neuen Gesetz

Foto: Christoph Soeder/dpa
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Am Donnerstag hat der Bundestag das Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts verabschiedet. Nun wird die systematische Verfolgung von LGBTIQ als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt.

Das Völkerstrafgesetzbuch stellt sicher, dass die deutsche Justiz unabhängig vom Tatort auch schwerste Verbrechen, die die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren, wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, verfolgen kann. Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts wird in § 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Absatz 1 Nummer 10 das Merkmal der sexuellen Orientierung ergänzt. In der Gesetzesbegründung wird zudem klargestellt, dass der Begriff des Geschlechts weit zu verstehen ist und sämtliche geschlechtliche Identitäten, insbesondere auch die nicht-binäre Geschlechtsidentität sowie die trans und inter Identität umfasst.



Zudem werden Tatbestände im Bereich der sexualisierten und reproduktiven Gewalt ergänzt sowie das Verschwindenlassen als eigener Straftatbestand eingeführt.

Dazu erklärte der Queer-Beauftragte Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt:

«Im Völkerstrafgesetzbuch wird nun unmissverständlich klargestellt, dass im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung auch die Verfolgung von LGBTIQ ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt. Eine Strafbarkeitslücke wird endlich geschlossen.»

Weiter sagte er, dass die Rechte, Repräsentanz und Ressourcen von LGBTIQ weltweit weiter gestärkt werden sollen.

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