Blutspende: Fristen für MSM gelockert, trans Stigma bleibt
AIDS-Hilfe: Ausschlussfrist von vier Monaten nicht nachvollziehbar
Bei der Blutspende werden grundsätzliche Einschränkungen für homosexuelle Männer aufgehoben. AIDS-Hilfe kritisiert: Die Ausschlussfrist von vier Monaten bei MSM ist nicht nachvollziehbar, die gesonderte Nennung von trans Personen ist stigmatisierend.
Zudem wird die Frist zur Zulassung einer Spende bei sogenanntem sexuellen Risikoverhalten von zwölf Monaten auf vier Monate verkürzt, wie die Bundesärztekammer am Freitag mitteilte. Dabei geht es um die Zeit, die nach einem solchen Verhalten verstreichen muss, bevor eine Blutspende möglich ist. Eine Zulassung nach vier Monaten führe nicht zu einer Erhöhung des Risikos für die Empfängerinnen und Empfänger von Blut und Blutprodukten, hiess es in einer Mitteilung.
Festgehalten ist die Neuregelung in der sogenannten «Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten», die von der Bundesärztekammer und dem Paul-Ehrlich-Institut erstellt wird und nun überarbeitet wurde. In der Richtlinie sind Regeln festgelegt, unter welchen Bedingungen welche Personengruppen Blut spenden dürfen.
Neue Regelung löst Problem der Diskriminierung von Schwulen und Bi-Männern nicht Björn Beck vom Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe erklärt: «Wir begrüssen, dass statt Gruppenzugehörigkeiten in Zukunft reale HIV-Risiken eine größere Rolle spielen sollen. Leider müssen wir aber feststellen: Die neue Version des Ausschlusses löst das Problem der Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern nicht. Das Kriterium der Monogamie ist zumindest fragwürdig, kann doch jeder Mensch nur über sein eigenes Verhalten sichere Aussagen machen. Die gesonderte Nennung von trans Personen ist schlicht stigmatisierend. Die Ausschlussfrist von vier Monaten ist nicht nachvollziehbar.»
Auch Jens Brandenburg, LGBTI-politischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, kritisiert: «Die Lockerung des Blutspendeverbots ist Augenwischerei. Das Blutspendeverbot für homo- und bisexuelle Männer wird auch mit den überarbeiteten Zulassungskriterien nicht abgeschafft. Die Diskriminierung bleibt.»
Die bisherige Regelung war auch ein Thema im Wahlkampf, mit dem CDU-Kandidat Armin Laschet konfrontiert wurde (MANNSCHAFT berichtete).
Bisher lautete die Regelung, dass «Personen», deren «Sexualverhalten ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko» für Infektionskrankheiten wie HIV berge, für zwölf Monate «von der Spende zurückzustellen sind». Aufgezählt wurden anschliessend «heterosexuelle Personen» mit häufig wechselnden Partnern, Prostituierte, «transsexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten» und generell auch «Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM)».
Dies hatte etwa die FDP als diskriminierend kritisiert. Damit werde Personengruppen als Ganzes «ein unreflektiertes und risikoreiches Sexualverhalten unterstellt». Entscheidend für ein Infektionsrisiko sei nicht die sexuelle oder geschlechtliche Identität eines Menschen, sondern das tatsächliche Risikoverhalten.
Die Blutspende-Sperre gilt nun laut der reformierten Richtlinie für vier Monate unter anderem bei «Sexualverkehr zwischen Frau und Mann mit häufig wechselnden Partnern/Partnerinnen», «Sexualverkehr zwischen Männern (MSM) mit einem neuen Sexualpartner oder mehr als einem Sexualpartner» und «Sexualverkehr einer Transperson mit häufig wechselnden Partnern/Partnerinnen».
Auch die Niederlande haben in diesem Jahr ihre Blutspende-Richtlinien geändert (MANNSCHAFT berichtete).
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