Todesurteil für zwei lesbische Aktivistinnen im Iran

Protest kommt u.a. aus Österreich

Foto: Hengaw
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Zwei lesbische Aktivistinnen sind im Iran zum Tode verurteilt worden. Zahra Sedighi Hamedani (31) und Ilham Choodbar (24) sollen Homosexualität «befördert» haben.

Die beiden Frauen wurden wegen «Korruption auf Erden» schuldig gesprochen, heisst es in einer Erklärung der iranischen Justiz. Es ist die schwerwiegendste Anklage im Rechtssystem der Islamischen Republik, die meist bei Verstössen gegen die Scharia erhoben wird.

Die beiden Angeklagten befinden sich derzeit in einem Frauengefängnis. Aktivist*innen zufolge wird ihnen vorgeworfen, Homosexualität «befördert» zu haben. Das Strafgesetzbuch im Iran stellt gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen für Männer und Frauen ausdrücklich unter Strafe.

Laut der staatlichen iranischen Nachrichtenagentur Irna wurden seien die Frauen vom Revolutionsgericht in der nordwestlich gelegenen Stadt Urmia zum Tode verurteilt: Sie hätten sich des Menschenhandels und des Missbrauchs junger Frauen schuldig gemacht. «Mädchen aus dem ganzen Land wurden gehandelt und getäuscht.»

Die Grünen in Österreich verurteilen das Todesurteil. «Mit diesem Urteilsspruch der iranischen Justiz zeigt der Mullah-Staat wieder einmal sein abscheuliches Gesicht. Es ist an Unmenschlichkeit kaum zu überbieten, Menschen für ihre Liebe zu anderen Menschen zum Tode zu verurteilen», sagt die Grünen-Sprecherin für LGBTIQ, Ewa Ernst-Dziedzic.

Hamedani wurde am 27. Oktober 2021 bei Ihrem Versuch, die iranisch-türkische Grenze zu überqueren, um in der Türkei Asyl zu beantragen, verhaftet (MANNSCHAFT berichtete). Für den Prozess war ihr sogar das Recht auf einen Anwalt verwehrt worden. Ihr wird vorgeworfen, «Korruption auf Erden zu verbreiten» sowie die «Förderung von Homosexualität“, die «Förderung des Christentums» und die «Kommunikation mit Medien, die sich gegen die iranische Republik stellen». Eine weitere LGBTIQ-Aktivistin, Soheila Ashrafi (52), erwartet aufgrund ähnlicher Vorwürfe in den kommenden Tagen ein Urteil.

Sollte die Todesstrafe tatsächlich vollzogen werden, muss das für unsere Beziehungen zu dem Unrechtsregime Konsequenzen haben

«Diese Urteile stellen einen Dammbruch in der iranischen Rechtsprechung dar. LGBTIQ-Rechte sind Menschenrechte. Es wäre nicht das erste Mal, dass Frauen- und Menschenrechtsaktivistinnen durch konstruierte Vorwürfe ohne jegliche gerichtliche Beweislegung mundtot gemacht werden sollen. Sollte die Todesstrafe an den Aktivistinnen tatsächlich vollzogen werden, muss das für unsere Beziehungen zu dem Unrechtsregime Konsequenzen haben», so Ernst-Dziedzic.

Im Juni gab es bereits eine Hinrichtungswelle im Iran, offenbar wurde ein schwuler Mann getötet (MANNSCHAFT berichtete)Ein schwuler Iraner berichtete im vergangenen Jahr, dass er seine Vergewaltigung nicht anzeigen konnte: Das verhinderten die islamischen Gesetze seines Landes (MANNSCHAFT berichtete).

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