Schwule als «Plage» und «Degenerierte» – Pink Cross stellt Strafanzeige

Manfred Hauke hatte die homofeindlichen Aussagen verteidigt

Manfred Hauke (Foto: gloria.tv)
Manfred Hauke (Foto: gloria.tv)

Im Sommer hatte das Amtsgericht Köln eine Geldstrafe verhängt wegen Volksverhetzung gegen den Theologen Dariusz Oko, weil er homosexuelle Priester als «rücksichtslose Parasiten» bezeichnete. Nun stellt Pink Cross Strafanzeige gegen den Herausgeber.

Eine deutsche Gerichtsentscheidung löste im Sommer im katholischen Polen grosse Aufregung aus: Das Kölner Amtsgericht hat gegen den polnischen Theologieprofessor und Priester Dariusz Oko einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung erlassen (MANNSCHAFT berichtete). Grund war ein Artikel in der deutschsprachigen Zeitschrift Theologisches, in dem Oko homosexuelle Priester unter anderem als «Plage» und «Krebsgeschwür» bezeichnete.

Manfred Hauke, Herausgeber der Zeitschrift und Professor für Dogmatik im schweizerischen Lugano, hatte den Text verteidigt, wie u.a. gloria.tv berichtete: Oko habe «zum Teil kräftige Ausdrücke gebraucht», sagte er der SZ. «Wer sie aus dem Zusammenhang reisst, könnte sie eventuell als Verunglimpfung von Menschen verstehen mit homosexuellen Neigungen. Das wäre freilich ein Missverständnis», so Hauke.

Nun erstatt der Rechtsanwalt Pierre André Rosselet im Namen von Pink Cross Strafanzeige gegen Manfred Hauke. In der Strafanzeige, die MANNSCHAFT vorliegt, heisst es:

In den Ausgaben Januar/Februar und März/April 2021 der Zeitschrift Theologisches sowie auf der Webseite theologisches.net veröffentlichte der Beschuldigte den Artikel «Über die Notwendigkeit homosexuelle Cliquen in der Kirche zu begrenzen», der eine Verletzung des Artikels 261 ff. des Strafgesetzbuches darstelle. Im StGB heisst es, dass jeder, der öffentlich zu Hass oder Diskriminierung aufruft gegen eine Person oder Personengruppe wegen ihrer Rasse, ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder sexuellen Orientierung, oder öffentlich eine diskriminierende Ideologie verbreitet, mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Freiheitsstrafe bestraft wird.

Zu den weiteren Aussagen, auf die die Strafanzeige Bezug nimmt, gehören: «So wird die Kirche durch ihre interne Homomafia gelähmt, die sich wie eine Kolonie von Parasiten vor allem um sich selbst kümmert und nicht um den Träger, auf dessen Kosten sie lebt.»

Ausserdem werden Homosexuelle als «Krebsmetastasen» und «homosexuelle Plage» bezeichnet. Ihnen wird des weiteren «moralische[…] Degeneration» und eine „innere Nekrose» (Spalte 65) attestiert. Ohne jeden Beleg werde auch behauptet, «dass etwa 20 Prozent der Homosexuellen eine ephebophile oder päderastische Vorliebe haben, was eine ihrer typischen Störungen» sei. Nicht zuletzt sei von Homosexualität als «Krankheit» die Rede, die der Heilung bedürfe.

Anfang des Monats hatten Sarah Wyss und Angelo Barrile parlamentarischen Initiativen für ein schweizweites Verbot der schädlichen «Konversionstherapien» eingereicht (MANNSCHAFT berichtete).

Am Ender der Strafanzeige heisst es: «Wir sind der Ansicht, dass der Beschuldigte angemessen bestraft werden soll.»

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