Russisches Gericht verurteilt Musiksender für LGBTIQ-«Propaganda»
Das entsprechende Video von ESC-Teilnehmer Sergej Lazarev ist bereits sechs Jahre alt
Erst am Donnerstag hatte Russland die LGBTIQ-Community als extremistisch eingestuft, nun folgte ein Gerichtsurteil, weil ein Musiksender ein Video zeigte, in dem auch homosexuelle Liebe thematisiert wird.
Ein russisches Gericht hat den Musiksender AIVA am Freitag zu einer Strafzahlung von 500’000 Rubel (rund 5.000 Euro) verurteilt, weil dieser mit der Ausstrahlung des Videos zum Song «Так Красиво» («So schön») von Sergej Lazarev angeblich Propaganda für «nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen» betrieben habe.
Das Lied handelt von der Schönheit der Liebe, das Video unterstreicht die Aussage, zeigt unterschiedlichstee Paare. Schwule Liebe gibt es direkt allerdings nicht zu sehen. In einer Szene berühren sich aber die Hände zweier Männer. Ausserdem werden zwei Frauen gezeigt, die sich küssen.
Sergej Lazarev, der für Russland mehrfach am Eurovision Song Contest teilnahm, hatte das «Так Красиво» 2017 veröffentlicht. Erst durch die jüngsten Gesetzgebungen ist das Video indes strafbar. Das entsprechende Gerichtsverfahren in St. Petersburg gegen den Sender soll laut Medienberichten ohne Vertreter*innen der Verteidigung stattgefunden haben.
Am Donnerstag war in Russland die internationale LGBTIQ-Bewegung verboten worden, weil diese «extremistisch» sei (MANNSCHAFT berichtete). Zuvor gab es schon das Gesetz gegen queere Propaganda, das öffentliche Äusserungen über Homosexualität und «nicht-traditionelle Werte» unter Strafe stellt.
Russland hatte zuletzt 2021 am ESC teilgenommen. Manizha holte damals mit dem Titel «Russian Woman» einen guten neunten Platz. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine am 24. Februar 2022 wurde das Land ausgeschlossen (MANNSCHAFT berichtete).
Die russische Fotografin Emmie America setzte sich in ihrer Heimat für Freiheit und LGBTIQ-Rechte ein. MANNSCHAFT+ sprach mit ihr über die Macht der Fotografie und über den verlorenen Kampf für ein freies Mutterland.
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