Deborah, Marisa & Leilani – «Unser Kind trug einen anderen Namen als wir»

Greg Zwygart über seinen Besuch bei der jungen Familie. Wie steht es wirklich um die Rechte der Regenbogenfamilien?

Die Regenbogenfamilie Deborah und Marisa Emery beim Verlassen des Frauenspitals
Bern mit Töchterchen Leilani. (Foto: zvg)
Die Regenbogenfamilie Deborah und Marisa Emery beim Verlassen des Frauenspitals Bern mit Töchterchen Leilani. (Foto: zvg)

Seit einem Jahr kann man sich als Regenbogenfamilie mit der Stiefkindadoption rechtlich absichern. Doch die Lösung ist nicht ideal. Fehlregelungen im Namensrecht, Einmischungen der KESB und eine einjährige Wartefrist lassen Deborah Emery und ihre Partnerin Marisa wissen, dass sie heterosexuellen Elternpaaren rechtlich nicht gleichgestellt sind.

Im Rahmen des revidierten Adoptionsrechts steht gleichgeschlechtlichen Paaren in der Schweiz seit dem 1. Januar 2018 die Stiefkindadoption offen. Damit ist es beispielsweise möglich, dass eine Frau zum gesetzlichen Elternteil des Kindes ihrer Partnerin wird. Voraussetzungen dafür sind ein mindestens einjähriges Pflegeverhältnis zum Kind und ein Nachweis einer mindestens dreijährigen Hausgemeinschaft des Paares.

Deborah Emery, die bereits seit mehreren Jahren mit Marisa zusammen wohnt, muss sich also noch bis zu Leilanis erstem Geburtstag gedulden, bis sie die Adoption beantragen kann. Für die beiden Mütter, die sich während dreier Jahre intensiv mit ihrem Kinderwunsch auseinandergesetzt hatten, war die Frist ein unerwarteter Stolperstein. Sie hatten sich mit anderen Paaren ausgetauscht, eine Anwältin engagiert und waren dem Dachverband Regenbogenfamilien beigetreten. «Die Frist wurde erst nach Inkrafttreten der Revision am 1. Januar kommuniziert. Nicht einmal unsere Anwältin wusste, was genau auf uns zukommen würde», sagt Marisa.

«Ich habe keine Ahnung, was mit meinem Kind geschieht, falls ich morgen plötzlich sterben sollte. Ob Deborah, meine Mutter oder eine fremde Person das Sorgerecht erhält, entscheidet das Jugendamt.» Die einjährige Wartefrist zuzüglich Dauer des Adoptionsverfahrens bringen weitere Unsicherheiten mit sich, sowohl für das Elternpaar als auch für den Samenspender. Ob sich beim Samenspender nach der Geburt plötzlich Vatergefühle entwickeln und er die Vaterschaft anerkennen will? Oder umgekehrt: Ob die beiden Mütter vom Samenspender auf einmal Unterhaltszahlungen verlangen, obwohl das im Vornerein nicht abgemacht war?

Ich habe keine Ahnung, was mit meinem Kind geschieht, falls ich morgen plötzlich sterben sollte

Elternvereinbarung empfohlen Dieses Elternschaftsmodell existiert als rechtlicher Sachverhalt nicht, und so besteht für die beiden Parteien keine Möglichkeit, sich im Zeitraum zwischen Geburt und Adoption abzusichern. «Ein diskriminierender Missstand», sagt Rechtsanwältin Karin Hochl, die sich auf die Familienplanung gleichgeschlechtlicher Paare spezialisiert hat. «Ich empfehle, vor der Zeugung des Kindes eine Elternvereinbarung aufzusetzen und zu unterzeichnen.» Obwohl dieser Vertrag im Streitfall nur bedingt durchzusetzen sei, regelt er für alle Parteien das Verhältnis zum geplanten Kind mit Rechten und Pflichten.

Regenbogenfamilie
Regenbogenfamilie

Die Schweiz kennt Konzept der originären Elternschaft nicht Der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin ist für gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz verboten – gleichgeschlechtliche Paare, die sich für ein Co-Parenting-Modell oder eine private Samenspende entscheiden, werden vom Recht nicht geschützt. Der Fehler sei aber nicht bei der Stiefkindadoption zu suchen, sondern im heteronormativen Familienrecht, das auf das traditionelle Familienbild von Mann und Frau ausgelegt sei, so Hochl. «Die Stiefkindadoption ist das falsche Institut für viele Regenbogenfamilien», sagt sie. Die Adoption sei eine Lösung für Kinder, die schon existieren, und aus irgendeinem Grund keine Eltern haben. «Die meisten Kinder mit gleichgeschlechtlichen Eltern sind jedoch geplant. Es sind Wunschkinder und keine Adoptionsfälle.»

Gemeinsam mit Karin Hochl setzt sich der Dachverband Regenbogenfamilien für eine Anerkennung der originären Elternschaft in der Schweiz ein. Diese eröffnet gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit, ab Geburt des Kindes gemeinsam rechtliche Eltern zu sein, ohne dass eine Adoption notwendig wäre. Die originäre Elternschaft wird bereits von vielen Ländern Europas anerkannt, darunter Belgien, Finnland, Grossbritannien, die Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien.

Regenbogenfamilie
Regenbogenfamilie

«Im Gegensatz zu heterosexuellen Eltern, die ein Kindsverhältnis mit Geburt oder Anerkennung begründen können, braucht es bei gleichgeschlechtlichen Eltern ein langwieriges und kostspieliges Adoptionsverfahren. Dieser Missstand muss durch die Öffnung der Ehe unbedingt behoben werden», sagt Maria von Känel, Geschäftsleiterin des Dachverbands Regenbogenfamilien, gegenüber der Mannschaft. Im Rahmen der Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Ehe für alle» fordert sie den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin für gleichgeschlechtliche Paare, darunter auch die Regelung der originären Elternschaft. Die Rechtskommission des Nationalrats will die Ehe für alle allerdings in mehreren Etappen umsetzen und nicht mit einer einzigen Vorlage, wie von Dachverband Regenbogenfamilien und der Lesbenorganisation LOS bevorzugt. Eine Einführung der originären Elternschaft könnte unter diesen Umständen noch Jahre dauern. Im Rahmen der nächsten Sitzung der Rechtskommission zum Thema am 14. Februar 2019 plant der Dachverband Regenbogenfamilien eine Aktion auf dem Bundesplatz.

Es sind Wunschkinder und keine Adoptionsfälle

Anpassung des Abstammungsrechts soll geprüft werden Der Ständerat hat erkannt, dass Handlungsbedarf besteht. Am 12. Dezember überwies er seiner Rechtskommission ein Postulat. Der Bundesrat soll angesichts neuer Familienmodelle und Reproduktionsmethoden eine Anpassung des Abstammungsrechts prüfen. Dabei soll jedoch das Verbot der Ei- und der Embryonenspende sowie der Leihmutterschaft nicht in Frage gestellt werden, schrieb die Nachrichtenagentur SDA in einer Mitteilung.

Ein anderer Nachname für das Kind Wie reagiert das Umfeld auf eine junge Regenbogenfamilie? Nebst den rechtlichen Auswirkungen machten sich Deborah und Marisa Emery während der Schwangerschaft vor allem auch Gedanken über die Einstellung des Pflegepersonals im Spital oder der neuen Nachbar*innen. Das Paar war nämlich erst gerade von seiner Wohnung in der Stadt Bern in ein Reiheneinfamilienhaus in einem ländlichen Vorort gezogen. «Unsere Anwältin riet uns, in Bern zu bleiben», erinnert sich Marisa

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Doch die werdenden Eltern wurden überall herzlich empfangen, sowohl in der neuen Nachbarschaft als auch im Krankenhaus. Überall sei man mit Akzeptanz und grösstem Respekt behandelt worden, «und das vom Pflegepersonal bis zum Oberarzt», erinnert sich Marisa. «Man bezeichnete Deborah als meine Frau oder sprach von Mami und Mama. Es war authentisch und kam von Herzen.»

Ernüchterung über Geburtsurkunde Eine erste Ernüchterung folgte einige Wochen später, als die Beurkundung der Geburt durch das Zivilstandsamt des Kantons Bern ins Haus flatterte. Leilani erhielt nicht den Familiennamen Emery, sondern Marisas Ledignamen – obwohl Deborah und Marisa ihre Partnerschaft wenige Tage vor der Geburt eintragen liessen und Marisa den Nachnamen von Deborah annahm. Für die frischgebackenen Mütter war die Mitteilung des Zivilstandsamts ein Schock. Schliesslich wollte man als Familie den gleichen Familiennamen tragen. «Unser Kind trug einen anderen Namen als wir», sagt Deborah und schüttelt den Kopf.

Es ist wichtig für gleich­geschlechtliche Paare, dass sie sich sichtbar machen

In knappen Sätzen begründete das Zivilstandsamt gegenüber Marisa Emery den Entscheid: «Zwischen Ihrer Partnerin und dem Kind wird kein Kindsverhältnis durch eingetragene Partnerschaft entstehen. Nach schweizerischem Recht trägt das Kind den Ledig­namen der Mutter.»

Für Rechtsanwältin Karin Hochl ist der Vorfall eine Folge der fehlenden originären Elternschaft in der Schweiz. Weil eine Vaterschaftsanerkennung fehlt und somit das Kind nur einen Elternteil hat, erhält es den Ledignamen der Mutter, ungeachtet ihres Zivilstandes. «Eine diskriminierende Fehlregelung», sagt sie. Maria von Känel vom Dachverband Regenbogenfamilien doppelt nach: «Die gebärende lesbische Frau, ungeachtet dessen, ob sie in eingetragener Partnerschaft lebt oder nicht, wird vor dem Gesetz als alleinstehende Frau behandelt. Das ist stossend.»

Regenbogenfamilie
Regenbogenfamilie

Grosse kantonale Unterschiede Im Zuge der anstehenden Stiefkindadoption durch Deborah Emery würde Leilani ihren Nachnamen erhalten. Doch die beiden Mütter wollten nicht so lange warten. Zudem wollten sie unangenehmen Fragen und etwaigen Schwierigkeiten bei Reisen ins Ausland aus dem Weg gehen. «Ich hätte immer ihre Geburts­urkunde mitnehmen müssen, um zu beweisen, dass sie mein Kind ist», sagt Marisa Emery. Sie reichte beim Zivilstandsamt Bern ein Gesuch um Namens­änderung ein, das im Oktober 2018 bewilligt wurde. Heute tragen alle drei denselben Familiennamen. Kostenpunkt: CHF 600.

«Das Paar hat Glück», sagt Karin Hochl. «Hätten sie ihren Wohnsitz im Kanton Zürich, wäre ihr Gesuch um Namensänderung nach jüngster Praxis abgelehnt worden.»

Neben der Namensänderung wird auch die Stiefkindadoption je nach Kanton unterschiedlich behandelt. «Während in einigen Kantonen der Adoptionsprozess reibungslos und innert dreier Monate abläuft, sind die Familien in anderen Kantonen mit unnötigen Hürden konfrontiert. Man braucht einen langen Atem», sagt Maria von Känel vom Dachverband Regenbogenfamilien.

Eine Stiefkindadoption setzt die Zustimmung der rechtlichen Elternteile voraus. Ist jedoch kein Vater im Zivilstandsregister eingetragen, gibt es Kantone, die von der Zustimmung absehen. «Interessanterweise sind tendenziell die ländlichen Kantone offener und liberaler als die städtischen Kantone», sagt Hochl. Zu diesen Kantonen zählen etwa Appenzell Ausser­rhoden, der Aargau und Luzern. «Sie sagen: Ist im Zivilstandsregister kein Vater eingetragen, entfällt seine Zustimmung zur Adoption».

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«Der Kanton Zürich hingegen ist sehr restriktiv und rigid. Er besteht auf die Zustimmung des Spenders zur Adoption», sagt Hochl. Der Kanton Bern wählt einen Mittelweg: «Er will das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung sicherstellen», sagt sie. Der Kanton Bern bietet dazu an, dass die Mütter die Personalien des Samenspenders entweder bei der KESB oder bei einem Notar oder einer Notarin hinterlegen. So habe das Kind bei Erreichen der Volljährigkeit die Möglichkeit, den Namen des Spenders zu erfahren.

Grundsätzlich sei das Verfahren der Stiefkindadoption für die Frauenpaare jedoch mit erheblichen Risiken verbunden, so Hochl. «Trennt sich das Frauenpaar, bevor die Stiefkindadoption unter Dach und Fach ist, wird die Einelternschaft der leiblichen Mutter perpetuiert und dem Kind ein zweiter Elternteil verwehrt. Beim Todesfall der Mutter würde das Kind sogar ohne Elternteil dastehen.» Sie empfiehlt allen werdenden Eltern, sich rechtzeitig beraten zu lassen und die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung des Kindes zu treffen, um auf die Verfahren vor den verschiedenen Behörden vorbereitet zu sein. Von einer Vaterschaftsanerkennung wird im Regelfall abgeraten.

Auch die KESB mischen sich ein Mit der Namensänderung waren die Sorgen der Emerys jedoch nicht vorbei. Wenige Wochen nach Leilanis Geburt meldete sich die Kindes- und Erwachsenenschützbehörden (KESB) bei Marisa Emery. Sollte innert dreier Monate keine Vaterschaftsanerkennung vorliegen, werde man die Anordnung einer Kindesschutzmassnahme erwägen.

«Wir waren auf dieses Schreiben vorbereitet», sagt Marisa. Sie könne gut nachvollziehen, dass die KESB mit Müttern in Kontakt trete, die bei der Geburt ihres Kindes keinen Vater angeben. Zum einen steht die Behörde für das Recht des Kindes auf einen Vater ein. Zum anderen soll sichergestellt werden, dass eine alleinerziehende Mutter für ihr Kind aufkommen kann. Indem der Vater für Auslagen zur Verantwortung gezogen wird, kann eine etwaige Abhängigkeit vom Sozialamt vermieden werden.

Marisa ist aber keine alleinerziehende Mutter. In einem Brief an die KESB schilderte sie ihre Lage – dass sie mit Deborah seit sieben Jahren eine Beziehung führe, dass beide über einen Job und ein stabiles Einkommen verfügen. Leilani sei ein absolutes Wunschkind mit zwei Elternteilen.

Ich hatte Bauchschmerzen, dass plötzlich jemand vor der Tür steht und uns einen Beistand anordnen will

Die Emerys wussten jedoch von anderen gleichgeschlechtlichen Paaren, dass ein solches Schreiben nicht immer durchkommt. «Ich hatte Bauchschmerzen, dass plötzlich jemand vor der Tür steht und uns einen Beistand anordnen will», erinnert sich Marisa. Besonders die unangemeldeten Besuche machten ihr Sorgen. «Dann können wir nicht wie normale Leute eine Unordnung im Haus haben. Sonst könnte man womöglich meinen, wir gefährdeten unser Kind.»

Sichtbarkeit ist wichtig Knapp drei Wochen später konnte die junge Familie aufatmen: Die KESB sah von einer Kindesschutzmassnahme ab. Mit ihrem Brief habe Marisa Emery alles richtig gemacht, sagt Rechtsanwältin Karin Hochl. Sie empfiehlt Regenbogenfamilien, im Umgang mit den verschiedenen Ämtern offen und transparent zu sein und die Behörden über ihre Familiensituation zu informieren. Wird diese Information unterlassen und fehlt eine Vaterschaftsanerkennung, gehen die Behörden automatisch von einem traditionellen Familienbild, sprich einem heterosexuellen Elternpaar, aus und nehmen an, dass es einen Vater gebe. «Es ist wichtig für gleichgeschlechtliche Paare, dass sie sich sichtbar machen», sagt sie. «Man zeigt den Behörden die Häufigkeit von alternativen Familienmodellen auf und trägt so zur Rechtsfortentwicklung bei.»

Maria von Känel vom Dachverband Regenbogenfamilien fordert vom Staat ein Umdenken. «Fachpersonen müssen ihr heteronormatives Familienbild ablegen und sich mit der Lebensrealität von Regenbogenfamilien vertraut machen», sagt sie. Ebenso wichtig sei, dass im Hinblick auf die Stiefkindadoption die Bearbeitungszeit der Adoptionsanträge verkürzt werde. «Die heutigen Wartezeiten sind inakzeptabel. Eine Anpassung der Formulare ist auch nötig. Diese richten sich beispielsweise im Kanton Zürich in erster Linie an heterosexuelle Adoptionswillige.»

Sensibilisieren und sichtbar sein Mit der Einführung der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare ist in der Schweiz ein erstes Zeichen für die rechtliche Anerkennung von Regenbogenfamilien gesetzt worden. Bis zur Anerkennung der originären Elternschaft dürfte es für Regenbogeneltern und homosexuelle Paare mit Kinderwunsch weiterhin schwierig bleiben, sich im Dschungel der Bürokratie zurechtzufinden. Damit alles reibungslos klappt, empfiehlt der Dachverband Regenbogenfamilien, sich bei einer Fachperson rechtlich beraten zu lassen und sämtliche Abmachungen schriftlich festzuhalten.

Mittlerweile hat Leilani ihr Interesse am Gespräch verloren und macht strampelnd und klagend auf sich aufmerksam. Deborah nimmt sie in den Arm und geht einige Schritte auf und ab, leise summend und die Hand beruhigend auf ihren Kopf gelegt. Marisa schaut den beiden zu und lächelt. «Wir machen unsere Geschichte öffentlich, um anderen Paaren in einer ähnlichen Situation helfen zu können», sagt sie. Die Namens­änderung und die Angelegenheit mit der KESB sind erledigt, auch mit dem Spender läuft soweit alles wie geplant. Trotzdem werden sich Deborah und Marisa erst zurücklehnen können, wenn auch die Stiefkindadoption endlich unter Dach und Fach ist. «Dann kann ich wieder ruhig schlafen.»

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