Pornoportal xHamster muss etliche Amateurfilme wieder löschen
Es geht um Datenschutz und Schutz von Privatsphäre
Ein Gericht in Amsterdam verurteilte das Unternehmen Hammy Media dazu, innerhalb von drei Wochen alle Amateurvideos von der Website xHamster zu löschen, in denen Personen aus den Niederlanden zu sehen sind, die dem Upload nicht nachweislich zugestimmt haben.
Diese Anordnung gilt global. Und: Das Urteil habe Folgen über die Niederlande hinaus, schreibt Der Spiegel in seiner Online-Ausgabe in der Rubrik «Netzwelt».
Videos mit Amateuren, die ausserhalb der Niederlande leben und nicht in den Upload auf xHamster eingewilligt haben, müssen in den Niederlanden unzugänglich gemacht werden, heisst es. Das betrifft selbstverständlich auch Filme von OnlyFans-Konten, die sich normalerweise hinter einer Bezahlschranke befinden und ohne Einwilligung kopiert und gratis online gestellt wurden – wie jede*r Pornokonsument*in weiss, ist das Internet überflutet mit entsprechenden Videos, die oft nur mit «OF» markiert sind und unter den Kategorien «Homemade» oder «Amateur» leicht zu finden sind, nicht nur bei xHamster.
In Bezug auf xHamster hat das Gericht jetzt geurteilt, dass nach Ablauf der drei Wochen Hammy Media für jedes entsprechende nicht gelöschte bzw. gesperrte Video auf seiner Plattform, 10‘000 Euro Zwangsgeld zahlen muss. Weitere 500 Euro sind für jeden Tag fällig, an dem es abrufbar bleibt. Die maximale Höhe des Zwangsgeldes pro Video beträgt 30‘000 Euro pro Tag, berichtet das Portal Ars Technica unter der Überschrift «Victory for Victims».
Einwilligung aller erkennbaren Personen im Video nötig Es geht grundsätzlich um den Schutz der Privatsphäre und um Urheberrechte – und um Jugendschutz. Geklagt hatte die niederländische Kinderschutzorganisation «Expertisebureau Online Kindermisbruik» (EOKM). Sie hatte dem Gericht zehn Videos vorgelegt, die Amateure zeigen, deren Einwilligung in die Veröffentlichung auf xHamster Hammy Media nicht belegen konnte.
Nach Ansicht des Gerichts verstösst Hammy Media damit gegen niederländische Datenschutzgesetze und gegen ein Urteil von 2021, das eine Einwilligung aller erkennbaren Personen in Amateursexvideos verlangt.
Die EOKM-Anwälte gehen davon aus, dass das Urteil «massive Konsequenzen für die gesamte Pornoindustrie» haben werde, auch für grössere Seiten wie Pornhub, wo bereits 2020 zehn Millionen Videos gelöscht wurden, wie Ars Technica schreibt. Jetzt sei xHamster an der Reihe, meint Anwalt Otto Volgenant.
Volgenant und EOKM glauben, es gebe Millionen von Videos auf xHamster, die Hammy Media nun innerhalb von drei Wochen überprüfen müsse, ob die Einwilligung aller Personen in die Veröffentlichung auf der Seite vorliege.
Zum Hintergrund dieser speziellen Seite: Auf xHamster können nur professionelle Pornoproduzent*innen und verifizierte Mitglieder Inhalte hochladen. In der Gerichtsverhandlung wurde publik, dass insgesamt 28 Menschen damit beschäftigt sind, mithilfe einer Software illegale Inhalte vor dem Upload zu erkennen.
«Es ist schwer, illegales Bildmaterial wieder offline zu bekommen» Die Geschäftsbedingungen von xHamster sehen eigentlich vor, dass Uploader*innen von jeder erkennbaren Person in Amateurvideos eine schriftliche Einverständniserklärung vorlegen. Allerdings hielt es das Gericht für «ausreichend plausibel», dass «eine grosse Menge an Inhalten auf xHamster öffentlich zugänglich gemacht wird, von denen nicht nachweisbar ist, dass die erkennbaren Personen darin eingewilligt haben».
Konkret heisst das: Für die zehn von EOKM vorgelegten Videos konnte Hammy Media nur eine Einwilligung eines Uploaders bzw. einer Uploaderin vorweisen, aber nicht belegen, dass es sich dabei auch um die Person im Video handelt. Allerdings wurden die Videos, um die es im Prozess ging, alle zwischen 2017 und 2020 hochgeladen, also bevor in den Niederlanden das neue Gesetz in Kraft trat.
EOKM-Direktorin Arda Gerkens sagte, es sei «sehr schwer» für Opfer, «illegales Bildmaterial offline zu bekommen», das betreffe auch Material von Menschen, die gar nicht wüssten, dass Filme mit ihnen im Internet gepostet worden sind, so Gerkens.
Zukünftig mehr Klarheit und Regeln Das Urteil mache es künftig einfacher, entsprechendes Bildmaterial entfernen zu lassen und helfe, «mehr Klarheit herzustellen, welche Webseiten sich nicht an die Regeln halten». Denn was ist, wenn (junge) Menschen unüberlegt bei einem Sexvideo mitmachen und dann gut erkennbar weltweit im Netz zu finden sind? Was ist, wenn sie diese Videos wieder entfernen lassen wollen, auf sämtlichen Portalen, wo jemand sie hochgeladen hat, aber nirgends Ansprechpersonen zu finden sind? Was ist, wenn Mitwirkende in Sexfilmen nie formell etwas unterschrieben haben, dass solche Filme über den Privatgebrauch hinaus veröffentlicht werden dürfen?
Was ist, wenn die berufliche Zukunft eines jungen Menschen dadurch massiv gefährdet wird, ihm oder ihr das aber erst später vollumfänglich klar wird? Und was ist, wenn solche Filme bei Chemsex-Partys entstehen, die in LGBTIQ-Kreisen populär sind (MANNSCHAFT berichtete), wo die Beteiligten gar nicht merken, dass sie gefilmt werden? Und wie sieht es aus, wenn sie etwas unterschreiben im gesteigerten Drogenzustand?
Somit ist dieses Urteil aus Amsterdam sicher nur der Beginn einer grösseren Neusortierung, was Pornos allgemein und «Homemade»-Filme im Besonderen angeht.
In Deutschland haben die Medienanstalten der Bundesländer bereits 2022 eine komplette Netzsperre fürs Pornoportal xHamster beschlossen (MANNSCHAFT berichtete).
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