Opfer homophober Strafverfolgung sollen rehabilitiert werden

Die HOSI Wien begrüsst die Pläne

Regenbogenparade in Wien (Archivfoto: Adobestock)
Regenbogenparade in Wien (Archivfoto: Adobestock)

Die HOSI Wien begrüsst die geplante Rehabilitierung und Entschädigung für die Opfer homophober Strafverfolgung. Die Beharrlichkeit der LGBTIQ-Community habe sich ausgezahlt. Aber einige wichtige Details seien noch offen.

Wie am Mittwoch bekannt wurde, plant die Bundesregierung die Rehabilitierung und Entschädigung für die Opfer der Strafverfolgung, die bis 2002 Menschen für ihre sexuelle Orientierung kriminalisierte. Das geht aus dem Budgetbegleitgesetz hervor, das im Nationalrat eingebracht wurde.



Ann-Sophie Otte, Obfrau der HOSI Wien, sagt dazu: «Das ist ein wichtiges Signal für die Opfer, denen zusätzlich zur Strafverfolgung oft auch ihre soziale Existenz vernichtet wurde. Das alles lässt sich nicht mehr rückgängig machen. Aber dass die Republik sie offiziell rehabilitiert und für das erlittene Unrecht entschädigt, ist als Anerkennung des Unrechts ein wirklicher Grund zur Freude und ein grosser Erfolg für die HOSI Wien und die LGBTIQ-Community, die das seit vielen Jahren von der Politik gefordert haben.»

Allerdings sind noch einige wesentliche Fragen für die HOSI Wien offen: «Hier sind Menschen zu Unrecht im Gefängnis gesessen, die konnten in dieser Zeit ja nicht arbeiten. Es muss also unbedingt eine beitragsfreie Anrechnung der Haftzeiten auf die Pension erfolgen. Ebenso müssen die verhängten Geldstrafen entsprechend verzinst zurückgezahlt werden», sagt Otte. «Wir erwarten, dass die Bundesregierung das in ihrem finalen Gesetzesantrag berücksichtigen wird.»

Obwohl Homosexualität grundsätzlich bereits 1971 entkriminalisiert wurde, gab es trotzdem vier Sonderparagraphen (§§ 209, 210, 220 und 221 StGB), die sonst legales Verhalten ausdrücklich nur im gleichgeschlechtlichen Kontext kriminalisiert haben, erklärt Otte: «Wenn ein 19-Jähriger eine Beziehung mit einem 17-Jährigen hatte, konnte er dafür mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden. Der letzte dieser menschenrechtswidrigen Paragraphen wurde erst 2002 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Das bedeutet: Viele der Opfer dieses Unrechts können dadurch noch zu Lebzeiten Genugtuung erfahren.»



Otte dankt Justizministerin Zadić (Grüne) und fordert eine Entschuldigung des Nationalrats Und während das Gesetz selbst erst beschlossen werden muss, dankt Otte schon jetzt der gesamten Bundesregierung: «Besonders der Einsatz von Justizministerin Alma Zadić, die sich bereits 2020 bei den Strafrechtsopfern als erstes österreichisches Regierungsmitglied entschuldigte, war hier ausschlaggebend. Wir hoffen sehr, dass mit der Rehabilitierung und Entschädigung auch eine Entschuldigung des Nationalrats folgt, denn schliesslich hat dieser diese Gesetze erst beschlossen.»

Mit der Rehabilitierung stellt sich die Republik auf die Seite der Menschenrechte

Mit der Rehabilitierung stelle sich die Republik auf die Seite der Menschenrechte, sagt Ewa Ernst-Dziedzic, Sprecherin der Grünen für LGBTIQ und Menschenrechte.

«Die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer der homophoben Strafgesetze ist seit langem eine Forderung der LGBTIQ-Community in Österreich.» Diese Gesetze hätten viele Existenzen zerstört und enorm viel Leid über gleichgeschlechtlich Liebende gebracht, so Ernst-Dziedzic.

Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs LGBTIQ-Bürgerrechtsorganisation, freut sich die Pläne und dankt den Grünen für die Durchsetzung der jahrzehntelangen Forderung. Doch das RKL jubelt nicht über die «Entschädigungs»,beträge, die bloss eine symbolische Geste darstellen. «Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte das 83fache als angemessene Haftentschädigung», betont RKL-Präsident Graupner.

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