Kanton Basel-Stadt revidiert sein Gleichstellungsgesetz
Die AIDS-Hilfe beider Basel begrüsst die Erweiterung des kantonalen Gleichstellungsauftrags
Das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf des neuen baselstädtischen Gleichstellungsgesetzes läuft. Nun hat die AIDS-Hilfe beider Basel Forderungen eingereicht etwa nach einer Datenbank für Hate Crimes.
Mit dem neuen Gesetz will der Regierungsrat Basel-Stadt «Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung bekämpfen und Gleichstellung für alle Menschen und in allen Lebensbereichen umsetzen». Die AIDS-Hilfe beider Basel (AHbB) begrüsst die Erweiterung des kantonalen Gleichstellungsauftrags, gleichwohl hat sie dem zuständigen Präsidialdepartement im Rahmen einer Vernehmlassung einige Kritikpunkte und Erwartungen an das neue Gesetz mitgeteilt, teilte sie jetzt in einer Pressemitteilung mit.
Konkret verlangt die AHbB, dass sowohl der Gesetzeszweck als auch der Begriff «Diskriminierung» konkreter und inklusiver definiert werden. Hier hat die AHbB in Anlehnung an die Begrifflichkeiten von humanrights.ch neue Vorschläge erarbeitet. Die geplante Fachstelle soll die bestehenden Strukturen und die Expertise, Erfahrungen und Kompetenzen der LGBTIQ-Community anerkennen und fördern. So soll die Verwaltung eine klar definierte, koordinierende Funktion übernehmen, um bisherige und zukünftige Projekte bestmöglich zu nutzen und zu realisieren. Die Fachstelle soll auf bestehenden Angeboten etablierter NPOs aufbauen und nicht mit ihnen konkurrieren.
Weiter verlangt die AHbB, dass die aktive Mitwirkung und Beteiligung der LGBTIQ-Community rechtlich gesichert wird. Die Erfahrung zeige, dass die Anliegen der Community am besten von ihr selbst vertreten würden. Zudem erachtet es die AHbB als zwingend, dass die Gleichstellungskommission unabhängig ist und ihre Mitglieder die Diversität der LGBTIQ-Community widerspiegeln.
Die AHbB fordert eine strikte Trennung von Gesetzestext und Willensbekenntnissen. Ein Gesetz bezieht sich auf die wesentlichen rechtlichen Bestrebungen. Aspekte der Umsetzung können sich im zeitlichen Verlauf ändern und sollen daher in einer Verordnung oder Strategie formuliert werden.
Ferner verlangt die AHbB die konkrete Benennung einer Frist von 30 Tagen zur Erlassung einer anfechtbaren Verfügung. Eine Frist sollte präzise und unmissverständlich sein, nur so sei das Recht für alle gleich durchsetzbar.
Schliesslich fordert die Aids-Hilfe beider Basel, dass der gesamte Gesetzestext durchgängig eine inklusive Formulierung zu Geschlecht verwenden bzw. die im Entwurf verwendeten binären und heteronormativen Formulierungen ersetzen sollte.
Auch die Organisation InterAction begrüsst die Ausweitung des Gleichstellungsgesetzes. Der Kanton Basel-Stadt habe bereits mit der Verankerung von «sexueller Orientierung» im Diskriminierungsverbot der Kantonsverfassung oder der expliziten Berücksichtigung von «Geschlechtsidentität» im neuen Justizvollzugsgesetz eine Vorreiterrolle eingenommen. InterAction schlägt vor, den Begriff «sexuelle Orientierung» im Plural zu verwenden sowie im Gesetzestext auch von Variationen der Geschlechtsmerkmale und Intergeschlechtlichkeit zu sprechen.
Datenbank zu Hate-Crimes soll aufgebaut und gepflegt werden In ihrem Schreiben hat die AHbB zusätzlich zu den oben aufgeführten Punkten weitere Themen aufgelistet, die im Rahmen der Gesetzesrevision berücksichtigt werden sollen. Etwa den Ausbau von Angeboten zu psychosozialer Beratung, zu queerem Altern und Pflege sowie zu Diversität, Gender und Sexualität im Bildungssektor oder den Aufbau und die Pflege einer Datenbank zu Hate-Crimes. In der Schweiz kommen nur die wenigsten Hate Crimes zur Anzeige (MANNSCHAFT berichtete).
Die AIDS-Hilfe beider Basel begrüsst, dass Basel-Stadt als erster Deutschschweizer Kanton seinen Gleichstellungsauftrag explizit erweitert und hofft, mit ihren Hinweisen und Korrekturvorschlägen einen konstruktiven Beitrag zur Verbesserung des bestehenden Gesetzesentwurfs zu leisten. Die Vorlage wird nun vom Präsidialdepartement bereinigt und anschliessend dem Grossen Rat vorgelegt.
Mitte 2020 trat die Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm auf die sexuelle Orientierung in Kraft (MANNSCHAFT berichtete). Dadurch kann das Strafmass bei homofeindlichen Angriffen höher sein und sich eine Anzeige deshalb eher lohnen.
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