Istanbul Pride verboten, Pride-Teilnehmer in Tiflis in Gefahr?

LSVD fordert: Auswärtiges Amt und Botschaften müssen auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit pochen

Symbolbild: iStockphoto
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Schlechte Nachrichten für die Community in der Türkei und Georgien: Die Prides in Istanbul und in Tiflis wurden nicht genehmigt. Trotzdem wollen die Menschen für LGBTIQ-Rechte auf die Strasse gehen. In Georgien sorgt man sich um die Sicherheit der Teilnehmer*innen.

In der georgischen Hauptstadt Tiflis soll am kommenden Wochenende ein Christopher Street Day stattfinden, im Vorfeld gibt es jedoch massive Gewaltandrohungen gegen das Organisationsteam. Unklar ist, ob es ausreichend politischen Willen gibt, die Sicherheit der Teilnehmenden zu gewährleisten. Zudem wurde auch die Pride Parade in Istanbul nicht genehmigt – zum fünften Mal in Folge.

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Der Vize-Governor von Istanbul Mehmet Ali Özyiğit liess die Organisatoren wissen, die Parade können nicht auf dem Taksim Platz stattfinden, da er kein Ort für Demos und Paraden sei. Genau dort aber fanden die Pride Feiern seit 1993 statt. Zwischen 2003 und 2014 wurde die Parade auf der İstiklal Avenue durchgeführt. Seit 2015 wurden alle Feierlichkeiten die Pride betreffend verboten.

Beren Azizi vom Organisationsteam forderte das Innenminsiterium, den Gouverneur von Istanbul und alle im Staatsdienst bzw. bei der Polizei Beschäftigten auf, die Widerstände auszuräumen, damit die Pride-Veranstaltungen in der kommenden Woche vom 24. bis 30. Juni stattfinden könnten. Damit sollten sie universelle Menschenrechte sowie die demokratischen Kultur respektieren und sich an die Verfassung halten.

Sicherheitsmassnahmen sollen erhöht werden Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist stark beunruhigt angesichts der Gewaltandrohungen vor dem CSD in der georgischen Hauptstatt Tiflis, erklärt Helmut Metzner, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD). «Das Auswärtige Amt und die deutsche Botschaft vor Ort, müssen bei den georgischen Behörden darauf drängen, für die Sicherheit des Organisationsteams und Teilnehmenden zu sorgen. Die Anwesenheit von ausländischen Diplomatinnen und Diplomaten sowie Politikerinnen und Politiker würde die georgische Regierung ebenfalls dazu veranlassen, die Sicherheitsmassnahmen stark zu erhöhen.»

Die Durchführung von CDSs und Pride-Paraden gehörten zu den Grundrechten der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, so Metzner. «Wenn sie nicht stattfinden können, ist das ein Indikator für eine insgesamt staatlich unterdrückte Zivilgesellschaft. Das zeigt auch das erneute Verbot der Pride in Istanbul.»

Georgien – nach Ansicht der deutschen Bundesregierung ein sicheres Herkunftsland – und die Türkei sind Mitglieder im Europarat. Mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) habe der Europarat laut Metzner wichtige Instrumente geschaffen, diese Grundrechte durchzusetzen. «Die Bundesregierung ist aufgefordert, sich im Ministerkomitee des Europarats für die Grundrechte von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen sowie dem Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern stark zu machen.» Das Gleiche gelte für die deutschen Vertreterinnen und Vertreter in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, so Metzner.

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