Gemeinsam für den Schutz vor Hass und Diskriminierung

Das Komitee «Ja zum Schutz vor Hass» betont erneut die Wichtigkeit der Abstimmung am 9. Februar 2020

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Eine breite Allianz aus lesbischwulen Organisationen, politischen Parteien und der Zivilgesellschaft setzt sich für ein Ja zum Schutz von Schwulen, Lesben und Bisexuellen vor Diskriminierung ein.

In den letzten Jahren ist die Akzeptanz gegenüber Schwulen, Lesben und Bisexuellen in der Schweizer Gesellschaft stetig gewachsen und die Einwohner*innen begegnen der queeren Community mehrheitlich mit Offenheit. Trotzdem sind viele Menschen in der Schweiz wegen ihrer sexuellen Orientierung nach wie vor Hass, Hetze und Diskriminierung vor allem aus extremistischen Kreisen ausgesetzt. Viele solcher Fälle wurden in den letzten Jahren publik (MANNSCHAFT berichtete).

In der Schweiz gibt es heute noch keine gesetzliche Grundlage, um rechtlich gegen Fälle von Hass und Diskriminierung gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle vorzugehen. Das Pro-Komitee informierte in einer Medienkonferenz am heutigen Donnerstag über die Vorlage.

Für Matthias Erhardt, Co-Präsident vom Komitee «Ja zum Schutz vor Hass» besteht dringender Handlungsbedarf: «Diskriminierung und Hassrede haben nicht nur direkten Einfluss auf das Leben von Lesben, Schwulen und Bisexuellen – Hetze und Verleumdung gegenüber einzelnen Bevölkerungsgruppen schüren auch Verunsicherung, spalten die Gesellschaft und schaden dem sozialen Zusammenhalt in der Schweiz.»

Parlament und Bundesrat haben deswegen im Dezember 2018 die Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm um die sexuelle Orientierung beschlossen. Lesben, Schwule und Bisexuelle sollen den gleichen Schutz erhalten, wie ihn bspw. jüdische Menschen erhalten. Allerdings wurde gegen diese Gesetzeserweiterung das Referendum ergriffen. Die Schweizer Stimmbevölkerung stimmt am 9. Februar 2020 über den Schutz vor Hass ab.

Schutz vor Diskriminierung ist auch ein christlicher Wert

Eine breite Allianz aus lesbischwulen Organisationen, Menschenrechts-NGOs, Kirchen und Parteien hat sich deshalb zusammengefunden, um sich für das Ja am nächsten Urnengang einzusetzen. Das Ja zum Schutz vor Hass wäre ein klares Zeichen gegen die Homophobie und würde eine gesetzliche Grundlage schaffen, die den Anforderungen einer modernen Gesellschaft gerecht würden.

Das Komitee «Ja zum Schutz vor Hass» geht zudem auf die Behauptung der Gegner*innen ein: So hat die Erweiterung der bewährten Anti-Rassismusstrafnorm keine negative Auswirkung auf die Meinungsfreiheit. Strafbar werden soll gemäss Abstimmungsvorlage der öffentliche Aufruf zu Hass und Diskriminierung bzw. die systematische Herabsetzung und Verleumdung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen. Was ein Mensch denkt oder auch einmal in seinem Freundeskreis oder am Stammtisch äussert, fällt nicht unter die erweiterte Strafnorm. Allgemein gehaltene kritische Äusserungen über bestimmte sexuelle Orientierungen genügen nicht für eine Strafverfolgung oder Verurteilung. Es wird weiterhin möglich sein, auch kontroverse Meinungen zu äussern und Diskussionen zu führen.

Eine gratis Regenbogenfahne für den Abstimmungskampf

Salome Zimmermann, Co-Präsidentin der Lesbenorganisation LOS und ehemalige Bundesverwaltungsrichterin führt aus: «Meinungsfreiheit hört da auf, wo die Menschenwürde verletzt wird. Es ist ganz klar: Hass ist keine Meinung.» Bereits heute wenden Strafverfolgungsbehörden und Gerichte das Gesetz zurückhaltend an. In jedem Fall werden Meinungsfreiheit und Menschenwürde gegeneinander aufgewogen und der Wichtigkeit dieser beiden Grundrechte Rechnung getragen.

Die Erweiterung des Anti-Rassismusgesetzes ist ein Schritt in Richtung Gleichberechtigung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen und ein wichtiges Instrument, um gegen Hass, Hetze und Diskriminierung vorzugehen. Diese Haltung teilen nicht nur die lesbischwulen Verbände, sondern auch zahlreiche NGOs wie Amnesty International, kirchliche Kreise wie die reformierte Landeskirche und Parteien von links bis bürgerlich.

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