Die Ehe für alle setzt keine Verfassungsänderung voraus
In der Wintersession stimmt der Ständerat über die Vorlage ab
Die Rechtskommission des Ständerats schliesst sich knapp dem Nationalrat an. Für die Öffnung der Ehe ist keine Verfassungsänderung erforderlich.
Die Ehe für alle nimmt eine weitere Hürde. Mit 7 zu 6 Stimmen kommt die Rechtsskommission des Ständerats zum Schluss, dass für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare keine Verfassungsänderung erforderlich ist. Damit folgt sie dem Nationalrat und ihrer Schwesterkommission. Die Ehe für alle wird voraussichtlich in der Wintersession vom Ständerat behandelt.
Die Eheöffnung soll also auf Gesetzesstufe erfolgen. Der Nationalrat hat die Vorlage am 11. Juni 2020 mit 132 zu 52 Stimmen bei 13 Enthaltungen angenommen (MANNSCHAFT berichtete). Mit 124 zu 72 Stimmen bei 1 Enthaltung befürwortete er auch für die Öffnung der Samenspende für lesbische Ehepaare.
Im Vorfeld der Beratungen der ständerätlichen Rechtsommission hatte ein Gutachten aus dem rechtskonservativen Lager für Verunsicherung in der Community gesorgt (MANNSCHAFT berichtete). Dieses setzte für eine Eheöffnung eine Verfassungsänderung und somit eine Volksabstimmung voraus, die das Ständemehr erfordert hätte.
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Wie Parlamentsdienste in einer Medienmitteilung schreiben, sei die Mehrheit der Rechtskommission dem Gutachten der Bundesamts für Justiz gefolgt. Dieses kommt zum Schluss, dass die verfassungsmässige Ehefreiheit es dem Gesetzgeber aber nicht verbietet, die im Zivilgesetzbuch verankerten Merkmale der Ehe dahingehend zu ändern, dass die Ehe auch Personen gleichen Geschlechts offensteht.
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