Der Bundesrat will kein Verbot von Konversionstherapien

In seiner Antwort an Nationalrätin Rosmarie Quadranti verurteilt er jedoch solche Praktiken

Bild: iStockphoto
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Mit einer Motion will Nationalrätin Rosmarie Quadranti die Praxis von Konversionstherapien in der Schweiz verbieten. Der Bundesrat hält ein solches Verbot für «nicht möglich».

Gestern Donnerstag sprach sich der Bundesrat gegen ein Verbot von Konversionstherapien an homosexuellen Jugendlichen aus. Es bestünden dafür keine Gesetzgebungen. Der Bundesrat verweist auf die Verantwortung von Berufsverbänden, der kantonalen Aufsichten und der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB. Die Stellungnahme des Bundesrats ist eine Antwort auf eine Motion von BDP-Nationalrätin Rosmarie Quadranti und SP-Nationalrat Angelo Barrile.

«Ich bin extrem traurig, dass diese Antwort im 21. Jahrhundert von unserer Exekutive, von unserem Bundesrat, so kommt», sagt Quadranti gegenüber der Tagesschau. Sie hofft nun auf eine Mehrheit im Parlament.

Dass es in der Schweiz durchaus noch Menschen gibt, die an eine «Heilung» oder «Therapierbarkeit» von Homosexualität glauben, bewies erst diese Woche die EVP-Politikerin und Ständeratskandidatin für Basel-Landschaft Elisabeth Augstburger. In einem Porträt in der Basler Zeitung vertrat sie die Haltung, die Therapie könne helfen, «sofern die oder der Betroffene das auch will».

Vorstoss für Verbot von Konversionstherapien in der Schweiz

In den sozialen Medien erntete Augstburger innert kürzester Zeit heftige Kritik. Angesichts ihrer Ständeratskandidatur erstellte die Internetgemeinde gar Fake-Plakate mit ihrer umstrittenen Aussage und dem Logo der EVP. Kurz darauf relativierte Augstburger gegenüber 20 Minuten ihre Aussage: «Mir geht es nicht darum, dass jemand heterosexuell gemacht wird.» Ihr gehe es vielmehr darum, dass Personen in Problemsituationen eine Ansprechstelle finden, wenn sie eine brauchen.

Konversionstherapien stehen seit Langem in Verruf, trotzdem werden sie weiterhin durchgeführt. Da Homosexualität erwiesenermassen keine Krankheit ist, kann sie auch nicht therapiert werden. Im Gegenteil: Solche Therapien richten bei den Betroffenen meist langfristige psychische Schäden an.

Während in vielen Ländern weltweit solche Konversionstherapien bereits verboten sind – unter anderem in Brasilien, Kanada und vielen US-Staaten – zieht nun auch Europa nach. Im Juni hat das österreichische Parlament einem Antrag zum Verbot von sogenannter Konversionstherapien zugestimmt, welche zum Ziel haben, die sexuelle Orientierung bei Minderjährigen zu verändern. Auch in Deutschland wird momentan über ein Verbot diskutiert und wissenschaftliche Gutachten zeigen klar, dass ein solches Verbot rechtlich möglich ist.

Im Juli meldete der Gesundheitstipp, das Konversionstherapien in der Schweiz nicht nur von Fachpersonen durchgeführt, sondern auch über die Krankenkasse abgerechnet werden. Das Magazin hatte einen jungen schwulen Mann als Testperson zum anerkannten Psychiater Lukas Kiener geschickt.

«Homoheilung» über Krankenkasse abgerechnet

«Wir alle zahlen mit unseren Krankenkassenprämien für ‹Behandlungen›, die nicht nur unnütz sind, sondern grossen Schaden bei den Betroffenen anrichten. Das kann doch nicht legal sein!», sagte Roman Heggli, Geschäftsleiter von Pink Cross.

Speziell bei jungen Personen seien diese Praktiken besonders gefährlich: «Sie werden häufig von ihrer Familie oder ihrem Umfeld zu solchen ‹Therapien› gezwungen, merken aber, dass sie sich trotz vieler Sitzungen noch immer zum gleichen Geschlecht hingezogen fühlen und meinen deshalb, sie würden ‹versagen›», so Heggli. Das richte psychische Schäden an und könne junge Menschen bis in den Suizid treiben.

 

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