Christpartei EDU will Schutz für Schwule und Lesben verhindern

Die christliche und nationalkonservative Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) sucht das Referendum

EDU-Präsident Hans Moser (Bild: Peter Schmid)
EDU-Präsident Hans Moser (Bild: Peter Schmid)

Keine Nächstenliebe für Schwule und Lesben: die EDU sucht das Referendum gegen die Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm, die neu auch Schwule und Lesben einschliessen will.

Als der Schweizer National- und Ständerat Ende letzten Jahres beschloss, zukünftig auch Schwule und Lesben vor Hassrede und Diskriminierung zu schützen, war die Freude gross. Leider kippten die Parlamentskammern den Schutz für trans Menschen weg, nichts desto trotz war der Entscheid wichtig für die restliche Community.

Dass wir nun aber erstmals einen Diskriminierungschutz für LGB-Menschen haben, war nur dank unzähligen engagierten Menschen möglich, die seit Jahren dafür gekämpft haben. (Pink Cross)

Nun will die christliche und nationalkonservative Eidgenössisch-Demokratische Union das Referendum ergreifen. Dies hat die Partei am Samstag an ihrer Delegiertenversammlung in Olten beschlossen.

Die Partei sieht darin einen «fundamentalen Angriff auf die Meinungsäusserungsfreiheit». Es sei zu befürchten, dass legitime Meinungen kriminalisiert und weitere Klagewellen ausgelöst würden. «Wer es wagt, öffentlich Kritik an Homosexualität und der Gender-Ideologie zu äussern, muss künftig damit rechnen, angezeigt zu werden. Es droht eine Klage-Lawine, die Andersdenkende mundtot macht und die Justiz überrollt.»

Hass und Diskriminerung als Redefreiheit verkaufen zu wollen, dafür braucht es viel Mut oder idelogische Verblendung. Ob sich die Partei um eines ihrer Lieblingsthemen betrogen fühlt, wenn es nicht mehr erlaubt sein wird, Ideologie und Propagandaaktionen, die Menschen oder Gruppen verleumden oder systematisch herabsetzen, durchzuführen? Zudem lässt die Rassismus-Strafnorm den Hatern weiterhin immer noch privaten Freiraum. Kein Verstoss gegen die Rassismus-Strafnorm liegt im Privaten vor. Als privat sind gemäss Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR «Äusserungen anzusehen, die in einem Umfeld erfolgen, das sich durch persönliche Beziehungen oder durch besonderes Vertrauen (z.B. Familien- und Freundeskreis) auszeichnet.» Sinn und Zweck der Strafnorm ist gemäss Bundesgericht unter anderem vielmehr, die Verbreitung von diskrimierenden Gedankengut zwischen unbekannten Personen zu verhindern.

In ihrer Hasstirade gegen LGBTIQ hat die Partei offenkunding ihr «Wertepapier» vergessen. Dort steht etwas von Gerechtigkeit. «Gerechtigkeit heisst, die Mitmenschen so zu behandeln, wie man auch behandelt werden möchte.» Diese Gerechtigkeit hört für die EDU wohl dort auf, wo es die eigene Gedankenwelt stört. Wie die Haltung gegen LGBTIQ auch zu «Der Rechtsstaat sorgt dafür, dass die Menschen gerecht behandelt werden» passt, werden die konservativen Christen wohl in der Beichte mit sich selber klären müssen.

Nach Publizierung des Beschluss im Bundesblatt hat die Partei nun 100 Tage Zeit, um die nötigen 50 000 Unterschriften zu sammeln, sie von den Gemeinden bescheinigen zu lassen und sie bei der Bundeskanzlei einzureichen. Ob das gelingt, ist fraglich. Ein Versuch, die Stiefkindadoption bei LGBTIQ mittels Referendum einzuschränken, scheiterte bereits im 2016.

Das könnte dich auch interessieren