Entlassener Lehrer in Pfäffi­kon: Auf­sichtsbe­schwerde ein­gereicht

Dieselbe Kanzlei betreut die Aufarbeitung, die die Schulbehörde bereits während des Entlassung des Lehrers beriet

(Symbolbild: Redd F, Unsplash)
(Symbolbild: Redd F, Unsplash)

Die Affäre rund um den entlassenen schwulen Lehrer in Pfäffikon kommt vor das Zürcher Obergericht. Es geht um Interessenskonflikte, sagt das Lehrernetzwerk.

Es kehrt keine Ruhe ein im Fall um die Entlassung des schwulen Lehrers in Pfäffikon. Die Schulleitung wollte sich aktiv für einen Schutz von queeren Lehrpersonen einsetzen (MANNSCHAFT berichtete), die Ereignisse der letzten Monate wollten aufgearbeitet werden. Nur: Für die Untersuchung der Vorfälle hat die Schulbehörde von Pfäffikon die Kanzlei beauftragt, die bereits bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Lehrer involviert war.

Darin sehen mehrere Parteien einen Interessenskonflikt. In einem offenen Brief schrieben die Eltern der betroffenen Schüler*innen im Mai: «Ein externer Dienstleister beurteilt seine eigene Dienstleistung, überwacht von einem Untergebenen, der die Arbeit seines eigenen Chefs beurteilt.»

Das sieht das Lehrernetzwerk Schweiz ähnlich. Dieses hat nun eine Aufsichtsbeschwerde gegen die betroffene Kanzlei, die Rudin Cantieni Rechtsanwälte AG, beim Obergericht des Kantons Zürich eingereicht. Das Lehrernetzwerk wirft der Kanzlei vor, gegen das Gebot der anwaltlichen Unabhängigkeit und das Verbot von Interessenkonflikten zu verstossen, indem sie den Auftrag zur Untersuchung annahm. Der Verband zählt rund 4000 Mitglieder und wurde während der Pandemie gegründet. Damals kritisierte er die Corona-Massnahmen in den Schulen und lehnte eine Maskenpflicht ab.

«Jede Person hat ein Anrecht auf einen fairen Prozess» sagt Präsident Jérôme Schwyzer gegenüber Züri Ost. Dies sei bei der Entlassung des Lehrers nicht geschehen. Die Beschwerde habe nichts mit «LGBTIQ-Propaganda» zu tun, sondern mit einer korrekten Aufarbeitung. «Dieselbe Kanzlei hat den Auftrag zur externen Untersuchung angenommen, obwohl sie die Schulpflege schon bei der Trennung des besagten Lehrers begleitet hat.»



Die Schulpflege sieht das anders. Vizepräsident Roger Klos (SVP) räumt ein, dass die Kanzlei bei der Entlassung mehrfach konsultiert worden sei. «Rudin Cantieni hat aber explizit nicht zum gewählten Vorgehen geraten», wird er von Züri Ost zitiert. Die kritische Distanz sei dadurch gewahrt. Zudem werde die Aufarbeitung von einer anderen Anwältin betreut und nicht von derjenigen, die das Trennungsverfahren geleitet habe.

Auch Linus Cantieni, Partner der Kanzlei, erklärte, dass kein Interessenkonflikt bestehe, da der Klient derselbe sei. Zudem sei ein Mitglied der Schulpflege, Guido Santner, mit der Abklärung beauftragt worden, unterstützt von einer Mitarbeiterin der Kanzlei. Die Schulbehörde Pfäffikon bestätigt diese Angaben.

Dass sich eine Arbeitskollegin um den Fall kümmere, sei nicht ausreichend, entgegnet Schwyzer vom Lehrernetzwerk: «Der Fall liegt damit noch immer in derselben Kanzlei. Es ist entsprechend anzunehmen, dass die Kanzlei ihr eigenes Vorgehen im Schlussbericht der externen Untersuchung nicht beanstanden wird.»

Die Wege des Lehrernetzwerks und der Kanzlei kreuzen sich nicht das erste Mal vor Gericht. Während der Pandemie gab es einen Rüffel des Zürcher Verwaltungsgerichts für die Schulbehörde, die daraufhin eine Anpassung beim Arbeitszeugnis eines Mitglieds des Lehrernetzwerks vornehmen musste. Schon damals vertrat die Rudin Cantieni Rechtsanwälte AG die Schulbehörde, die Zusammenarbeit sei langjährig, betont das Lehrernetzwerk.

Eine Aufsichtskommission des Zürcher Obergerichts soll nun eine Untersuchung einleiten über womögliche berufsrechtliche Verstösse seitens der Rudin Cantieni Rechtsanwälte AG.

Anfang Juni gab Schulpräsident Hanspeter Hugentobler seinen Rücktritt bekannt (MANNSCHAFT berichtete).

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