Zu hetero gekleidet – schwuler Asylbewerber abgelehnt
Ein junger Afghane (18) sucht Schutz in Österreich, weil er als schwuler Mann in seiner Heimat verfolgt wird. Zu Recht ist das ein Asylgrund. Denn in Afghanistan werden homosexuelle Handlungen wie ein Verbrechen geahndet.
Doch wie die österreichische Wochenzeitung Falter in ihrer neusten Ausgabe berichtet, zweifelt das zuständige Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) die Angaben des Asylbewerbers an und offenbart dabei absurde und erschreckende Vorstellungen von Homosexualität. (Hamza ist schwul – und aus Marokko geflüchtet.)
Schwuler Asylbewerber zu hetero-like Unter anderem bekam der junge Afghane laut dem Falter-Artikel von Nina Horaczek zu hören: „Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten.“ Folglich werde dem Mann kein Asyl zugestanden.
Sind Homosexuelle nicht eher gesellig?
In dem ablehnenden BFA-Bescheid heißt es: „Es wird berichtet, dass Sie öfter Auseinandersetzungen mit anderen Zimmergenossen hatten.“ Man bezieht sich hier auf Auseinandersetzungen im SOS-Kinderdorf, wo der 18-Jährige anfangs lebte und wo es immer wieder zu Streit mit anderen Jugendlichen kam. Ein Aggressionspotential sei aber doch bei einem Homosexuellen nicht zu erwarten, hielt man dem jungen Mann entgegen.
Weiter schreibt der Beamte in der Regionalstelle Wiener Neustadt: „Freunde hätten Sie nicht sehr viele, steht in dem Bericht ebenso. Sind Homosexuelle nicht eher gesellig?“ Der Mann hatte angegeben, er sei gerne allein oder in kleineren Gruppen unterwegs. Das passe aber so gar nicht zu einem angeblich schwulen Mann, befand der Beamte.
Angaben werden angezweifelt Der Beamte des BFA wies außerdem die Angabe des Afghanen zurück, er habe schon früh gewusst, dass er schwul ist, sowie die Aussage, er habe auch Heteros geküsst. „Hätten Sie das tatsächlich bei einem nicht homosexuellen Jungen gemacht, dann hätten Sie furchtbare Prügel bezogen.“ Kein Mann lasse sich von einem anderen Mann küssen, wenn er nicht homosexuell sei. Das sei „völlig undenkbar“, konstatierte der BFA-Mann.
Der Bescheid endet laut Falter denn auch mit dem Satz: „Sie sind nicht homosexuell und haben daher bei Ihrer Rückkehr nach Afghanistan nichts zu befürchten.“
Rückkehr nicht zuzumuten Das österreichische Verfassungsgericht hat im Herbst 2014 entschieden, dass homosexuellen Flüchtlingen eine Rückkehr in ihr Heimatland nicht zuzumuten sei, wenn sie dort ihre Sexualität verstecken oder sich „beim Ausleben der sexuellen Ausrichtung“ zurückhalten müssten. Das haben Österreichs Asylrichter übrigens auch schon vor dem 2014er Urteil so gehalten, wenn es um Schwule und Lesben aus Iran, Afghanistan und Irak ging.
Der Afghane hat gegen den skandalösen Bescheid Einspruch eingelegt.
Verschärfte Asylpolitik In Österreich bitten nach einer dpa-Meldung vom Dienstag immer weniger Menschen um Asyl. Von Januar bis Juli beantragten laut Innenministerium 8.264 Menschen Asyl. 2017 waren es in dem Zeitraum noch 14.866 – ein Rückgang um 44,4 Prozent. Grund dürfte die verschärfte Asylpolitik unter der ÖVP/FPÖ-Regierung sein.
Der österreichische Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat sich kürzlich gegen die Forderungen von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) gestellt, künftig nur noch Asylanträge zu prüfen, die außerhalb der EU gestellt werden.
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