Tödliche Penisvergrösserung – Fünf Jahre Haft für 46-Jährigen

Das Opfer sei in entscheidenden Punkten getäuscht worden

Foto: AdobeStock
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Ein 46-jähriger Solinger ist für eine tödlich verlaufene Penisvergrösserung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Wuppertaler Landgericht sprach den Angeklagten am Montag wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.

Bei einer der Injektionen von Silikonöl in das Geschlechtsteil eines 31-Jährigen war Silikonöl in die Blutbahn gelangt. Es kam zu einer Blutvergiftung, die nach mehreren Monaten Leidenszeit schliesslich zum Tod des damals dann 32 Jahre alten Opfers führte.

Der Angeklagte, der weder Arzt noch Heilpraktiker ist, sondern Restaurant-Fachmann, habe dem 32-Jährigen vorgetäuscht, die notwendige Qualifikation für die Behandlung zu besitzen, so das Gericht. Außerdem habe er über die Art des verwendeten Silikonöls falsche Angaben gemacht.

Der Angeklagte hatte argumentiert, er habe die Spritzen auf ausdrücklichen Wunsch des späteren Opfers gesetzt. Da das Opfer aber in entscheidenden Punkten getäuscht worden sei, habe keine frei verantwortliche Entscheidung vorgelegen, befand das Gericht. Ausserdem sei die Behandlung potenziell lebensgefährlich und damit rechtlich sittenwidrig gewesen.

Der Angeklagte hatte die Silikon-Behandlungen gegen Geld im Internet angeboten. Strafverschärfend wertete das Gericht, dass der Kellner trotz der tödlichen Injektion einem weiteren Mann mehrere weitere Injektionen verabreicht habe, zuletzt noch im März dieses Jahres. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



Das Opfer war im Februar 2020 gestorben. Der Mann war zuvor seit der Injektion im Juli 2019 über Monate immer wieder in verschiedene Krankenhäuser gekommen. Am Ende einer langen Leidensphase starb er schliesslich an inneren Blutungen sowie Leber- und Nierenversagen.

Der Angeklagte hatte sich während des Prozesses zwischenzeitlich abgesetzt, war dann aber wieder aufgetaucht und hatte sich der Justiz gestellt. Daraufhin war er in Untersuchungshaft gekommen. Die 29-jährige Schwester des Opfers hatte ausgesagt, vor der letzten Injektion habe ihr Bruder Bedenken gehabt, die der Angeklagte aber zerstreut habe.

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