Lesbisches Paar will mit Klage gemeinsame Mutterschaft erreichen

Das Kind der Klägerinnen wurde mit einer privaten Samenspende gezeugt

Bild: iStockphoto
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Ein lesbisches Paar aus Berlin klagt in Karlsruhe, weil nach derzeitiger Rechtslage nicht beide Frauen als Eltern ihres gemeinsamen Kindes eingetragen werden können.

Das Abstammungsrecht sei aus der Zeit gefallen und müsse dringend reformiert werden, teilte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Donnerstag mit (MANNSCHAFT berichtete). Die GFF und die Betroffenen-Initiative Nodoption unterstützen die Verfassungsbeschwerde, die im Laufe des Tages beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden sollte.

Nach der gesetzlichen Definition ist die Mutter eines Kindes diejenige Frau, die es geboren hat. Als Vater gilt grundsätzlich der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist.

Das im März 2020 geborene Kind der Klägerinnen wurde mit einer privaten Samenspende gezeugt. Rechtlich betrachtet hat es nur eine Mutter. Die Partnerin, die das Kind nicht ausgetragen hat, könnte es höchstens adoptieren. In der GFF-Mitteilung nennt sie das «eine Zumutung und keine Alternative zur Elternschaft ab Geburt». «Wir haben uns gemeinsam für unser Kind entschieden, teilen uns die Verantwortung und sind eine Familie wie andere auch.» Die GFF kritisiert ausserdem, dass betroffene Kinder während des langwierigen Adoptionsverfahrens schlechter abgesichert sind.

Die Ampel-Regierung arbeitet an einer Reform des Familienrechts. Im Koalitionsvertrag heißt es: «Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist.» Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatte sich im Juli zuversichtlich gezeigt, dass es noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf geben könnte (MANNSCHAFT berichtete).

Er hatte aber auch gesagt, dass es zunächst um «die unkompliziert gelagerten Fälle» gehen solle. Bei anderen Konstellationen gebe es noch Diskussionsbedarf in der Bundesregierung.

GFF und Nodoption befürchten daher, dass zum Beispiel die Samenspende eines Freundes oder Bekannten nicht umfasst sein könnte. Auch Menschen ohne Geschlechtseintrag oder mit dem Eintrag «divers» drohten aussen vor zu bleiben, teilten die Organisationen mit.

Beim Verfassungsgericht sind nach Auskunft eines Sprechers bereits drei Verfahren zu der Frage anhängig. In diesen Fällen hatten jeweils Zivilgerichte Karlsruhe eingeschaltet, weil sie die derzeitige gesetzliche Regelung für verfassungswidrig halten. Wann es eine Entscheidung gibt, sei noch nicht absehbar, hiess es.

Wir müssen die vielen weiteren Konstellationen von Regenbogenfamilien berücksichtigen.

Der LGBTIQ-Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Jürgen Lenders, erklärte: «Es ist mir ein Anliegen, dass die Rechte des biologischen Vaters nicht vergessen werden. Wir müssen die vielen weiteren Konstellationen von Regenbogenfamilien berücksichtigen. Z.B. die Situation, dass lesbische Paare mit schwulen Männern Kinder bekommen. Auch sie müssen rechtliche Anerkennung erfahren.»

Die FDP will für Regenbogenfamilien Mehrelternschaften von bis zu vier Personen erlauben (MANNSCHAFT berichtete.)

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