Anwalt vergewaltigt Asylbewerber – Urteil in Reutlingen

Er hatte seinem Mandanten falsche Hoffnung auf eine Duldung in Deutschland gemacht

Symbolfoto: Tingey Injury Law Firm / Unsplash
Symbolfoto: Tingey Injury Law Firm / Unsplash

Ein Rechtsanwalt aus Reutlingen hat einen Asylbewerber aus Nigeria missbraucht. Nun hat ihn das Amtsgericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Das Amtsgericht Reutlingen hat am Montag den Anwalt wegen Vergewaltigung seines Mandanten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der 71-Jährige muss dem Nigerianer 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen sowie jeweils 15’000 Euro an die Bewährungshilfe und das Asylcafé Reutlingen. Ausserdem verhängte das Gericht ein dreijähriges Berufsverbot gegen ihn, wie u.a. der Spiegel berichtet.



Die Verteidigung hatte zuvor ein Geständnis des angeklagten Rechtsanwaltes verlesen. Darin entschuldigte er sich bei seinem Opfer und bot ihm Schmerzensgeld an. Laut Anklage hatte der 71-Jährige den Nigerianer mit falschen Behauptungen erpresst und ihn unter Druck gesetzt, dass er sich oral missbrauchen liess. Er hatte seinem Mandanten falsche Hoffnung auf eine Duldung in Deutschland gemacht.

Der Anwalt, der vor allem männliche Asylbewerber aus Afrika vertreten hatte, behauptete, er müsse im Auftrag des Verwaltungsgerichts die Funktion des Penis des jungen Mannes überprüfen. Zudem habe er seinem 31-jährigen Mandanten gedroht, ihn zu töen, falls er jemandem davon erzähle. Der junge Mann hatte sich dann trotzdem einer Anwältin anvertraut.



Es handle sich um einen sehr ungewöhnlichen Fall von Vergewaltigung, sagte der Richter. Der Anwalt habe das Vertrauen seines Mandanten in schändlicher Weise missbraucht.

Dies war nicht der einzige Fall. Der Angeklagte hatte zunächst erklärt, nicht schwul zu sein, zudem sei die körperliche Annäherung von dem Mandanten ausgegangen. Doch dann wurden weitere Fälle bekannt.

Zugunsten des Angeklagten habe gesprochen, so der Richter, dass er ein Geständnis abgelegt habe, dass er dem Opfer Schmerzensgeld bezahlen wolle und dass er wegen der Berichterstattung zum Prozess nun sozial gebrandmarkt sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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