Vorwürfe sexueller Übergriffe: Freispruch für Kevin Spacey!

Der Kläger Anthony Rapp hatte sich vor Gericht in Widersprüche verwickelt

Kevin Spacey in «House of Cards» (Foto: Netflix)
Kevin Spacey in «House of Cards» (Foto: Netflix)

Dank «American Beauty» und «House of Cards» sass Kevin Spacey einst fest auf dem Hollywood-Thron. Doch dann wurden Vorwürfe sexueller Belästigung öffentlich. Jetzt konnte Spacey vor Gericht einen Erfolg verbuchen – aber reicht das, um seinen Ruf wiederherzustellen?

Von Christina Horsten, dpa

Nach zahlreichen Vorwürfen sexueller Übergriffe hat Hollywood-Star Kevin Spacey vor Gericht einen Erfolg verbuchen können: Eine Jury sprach den 63-Jährigen am Donnerstag in New York einstimmig vom Vorwurf des sexuellen Übergriffs mit Körperverletzung auf den Schauspieler Anthony Rapp frei, wie das Gericht mitteilte. Die aus elf Geschworenen bestehende Jury hatte sich zuvor nach rund zwei Prozesswochen etwa anderthalb Stunden beraten. Die 2017 im Zuge der MeToo-Debatte erstmals mit Nachdruck öffentlich gemachten Vorwürfe von Rapp hatten viele weitere Anschuldigungen nach sich gezogen und Spaceys damals erfolgreiche Karriere ins Wanken gebracht. Der Schauspieler äusserte sich damals über seine Identitätskrise (MANNSCHAFT berichtete).

Der Vorfall, auf den sich die Klage bezog, soll sich Rapp zufolge bei einer Party in New York im Jahr 1986 ereignet haben. Der 50-Jährige beschuldigt Spacey, damals übergriffig geworden zu sein. Zu diesem Zeitpunkt war Rapp, der später mit dem Musical «Rent» und der TV-Serie «Star Trek: Discovery» bekannt wurde, 14 Jahre alt. Mit seiner Zivilklage gegen Spacey wollte er rund 40 Millionen Dollar Schadenersatz erstreiten.

Spacey hatte die Vorwürfe immer bestritten, auch vor Gericht noch einmal. Rapp hatte dagegen im Prozess ausgesagt, was Spacey ihm angetan habe, sei das «traumatischste Erlebnis» seines Lebens gewesen. Während der Befragung durch Spaceys Anwälte hatte sich Rapp allerdings auch in zahlreiche Widersprüche zu dem Vorfall aus dem Jahr 1986 verstrickt.



Rapp hatte geschildert, der sexuelle Übergriff ereignete sich auf einer Party in Spaceys Apartment in New York. Der Schauspieler habe ihn zu der Feier bei sich zu Hause eingeladen. Da er in einem abgetrennten Schlafzimmer ferngesehen habe, habe er nicht mitbekommen, als die anderen Gäste gegangen seien, so Rapp.

Doch die Verteidigung erklärte, ihr Mandant habe damals in einem Studio-Apartment gelebt. Dort habe es gar keine abgetrennten Räume gegeben, berichtet die New York Times aus dem Prozess. Hat sich Rapp möglicherweise falsch erinnert? Seine Antwortet vor Gericht: «Das ist möglich. Ich erinnere mich an ein Schlafzimmer.»

Nachdem die Jury ihre Entscheidung verkündete, umarmte Spacey sein Verteidiger-Team. «Wir sind einfach dankbar, dass die Jury die Wahrheit gesehen hat», sagte Anwältin Jennifer Keller.

Rapp äusserte sich kurz darauf via Twitter. Er sei «zutiefst dankbar», dass er den Fall vor eine Jury habe bringen dürfen und werde sich weiter gegen sexuelle Gewalt jeglicher Art einsetzen.

Auf die Vorwürfe von Rapp waren damals zahlreiche weitere Anschuldigungen gegen den zweifachen Oscar-Preisträger Spacey («Die üblichen Verdächtigen», «American Beauty») gefolgt, die Karriere des Hollywood-Stars ging auf Talfahrt und konnte sich bislang nicht wieder erholen. Mehrere Betroffene gingen vor Gericht, doch einige Klagen wurden zurückgezogen oder wegen Verjährung abgewiesen. Auch Crewmitglieder der Netflix-Serie «House of Cards» warfen Spacey sexuelle Belästigungen vor. Daraufhin kündigte der Streaming-Gigant die Zusammenarbeit mit ihm (MANNSCHAFT berichtete).

Ende Mai war Spacey zudem in Grossbritannien wegen sexueller Übergriffe gegenüber drei Männern angezeigt worden. Es handele sich um Fälle zwischen 2005 und 2013, hatte die Staatsanwaltschaft in London mitgeteilt. Die Entscheidung der Jury in New York biete nun aber einen Ausblick darauf, wie es mit den Vorwürfen gegen Spacey insgesamt weitergehen werde, sagte seine Verteidigerin Keller. «Als nächstes wird Kevin Spacey für alles, was ihm vorgeworfen wurde, die Unschuld nachgewiesen werden.»

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