Urteil: Behörden sollen Geschlechtsänderung auch ohne OP anerkennen!
Die Kläger waren in ihren Dokumenten als Frauen vermerkt, definieren sich aber als Männer
Behörden sollen die offizielle Änderung der Geschlechtsidentität nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht nur nach einer operativen Anpassung der Geschlechtsmerkmale anerkennen. Das Gericht gab mit seiner Entscheidung zwei trans Personen teilweise Recht, die gegen Rumänien vor Gericht gezogen waren.
Nationale Gerichte hatten die beiden gezwungen, sich zwischen einer von ihnen nicht gewünschten OP und der Nicht-Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität zu entscheiden. Dies sei eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens. (Nummern 2145/16 und 20607/16)
«Jemand muss hier in Polen bleiben und für unsere Rechte kämpfen»
Die beiden Kläger waren in ihren Dokumenten als Frauen vermerkt, definieren sich aber als Männer. Sie hatten beantragt, ihre Vornamen und ihren offiziellen Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Die Behörden hatten dies abgelehnt. Einer der beiden unternahm schliesslich die geforderte Operation und erhielt daraufhin seine neuen Dokumente mit männlichem Geschlechtsvermerk.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof fand am Dienstag keine ausreichende Grundlage, auf der die Änderung der Angaben in den Papieren abgelehnt worden war. Der strikte Ansatz der rumänischen Behörden habe die Klagenden für einen unberechtigt lange Zeit in eine schmerzliche Situation versetzt. Rumänien muss den beiden dem Urteil zufolge nun je 7500 Euro für immaterielle Schäden zahlen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gehört zum Europarat und ist für den Schutz der Menschenrechte in deren 47 Mitgliedstaaten zuständig. Er ist kein Organ der Europäischen Union.
Ein weitere Entscheidung über LGBTIQ steht noch aus: Die Menschenrechtskommissarin des Europarates Mijatović hatte im vergangenen Jahr erklärt, dass das Fehlen einer rechtlichen Anerkennung für schwule und lesbische Paare in Rumänien eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung darstellt. Dieses Jahr soll der Europäische Gerichtshof darüber entscheiden (MANNSCHAFT berichtete).
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