Statt leiblicher Mutter: Sorge­recht für Ex und Samen­spender

In Australien wurde ein wegweisendes Urteil gefällt

Symbolfoto: Kenny Eliason / Unsplash
Symbolfoto: Kenny Eliason / Unsplash

Der Samenspender und die lesbische Ex-Partnerin einer leiblichen Mutter haben vor einem australischen Gericht das elterliche Sorgerecht für den 9-jährigen Sohn der Frau eingeklagt.

Wie die Zeitung Daily Mail berichtet, wurde das Urteil des Familiengerichts in Australien bereits im Juni gefällt. Nachdem der Rechtsstreit zwischen den drei Erwachsenen fast fünf Jahre getobt und «mehrere hunderttausend Dollar» gekostet habe.



Zum Hintergrund: Das Kind wurde durch In-Vitro-Fertilisation (IVF) gezeugt, eine Befruchtung, die in einem Reagenzglas durchgeführt wird. Das damalige Frauenpaar hatte sich entschieden, die Eizellen einer gemeinsamen Freundin zu verwenden, der Samen kam von einem Spender, den das Kind «Daddy» nennt, der aber als biologischer Vater nicht auf der Geburtsurkunde eingetragen wurde.

«Uneingeschränkt unterstützt» Die Trennung der beiden Frauen führte zu einem Sorgerechtsstreit und der Frage, wie viel Zeit jede Mutter mit dem Kind verbringen kann. Auch der Samenspender wollte Zeit mit dem Kind verbringen, weil er nur eingewilligt hatte seinen Samen zu spenden, unter der Bedingung, ins Leben des Kindes eingebunden zu werden.

Das Gericht entschied nun: «Die Unterlagen belegen, dass der Spender seit der Geburt des Jungen diesen uneingeschränkt unterstützt hat und das auch weiterhin tun wird. Den Müttern steht keine bevorzugte Position gegenüber einer anderen Person zu, die dringend am Wohlergeben des Jungen interessiert ist, namentlich der Samenspender.»

Die leibliche Mutter, also diejenige, die das Kind zur Welt gebracht hatte, wollte das alleinige Sorgerecht. Sie hat nun jedoch ihre Elternschaft verloren. Denn das Gericht urteilte, es sei nicht im besten Interesse des Jungen drei Personen mit geteiltem elterlichen Sorgenrecht zu haben. Deshalb wurde dem Samenspender und der Ex-Partnerin der leiblichen Mutter nun die geteilte Verantwortung übertragen.

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