Nach langen Bemühungen: Mexiko verbietet «Konversionstherapien»
Die höchsten Strafen sind vorgesehen, wenn Minderjährige betroffen sind
Mexiko hat nach langjährigen Bemühungen von Aktivist*innen sogenannte «sexuelle Konversionstherapien» verboten. Der Senat verabschiedete am Freitag (Ortszeit) eine Gesetzesreform.
Der neuen Regelung entsprechend, sind zwei bis sechs Jahre Freiheitsstrafe für die Durchführung von Praktiken vorgesehen, die auf die Änderung der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität einer anderen Person abzielen.
Bestraft werden soll auch, wer solche Behandlungen finanziert oder erzwingt, wie der Senat nach der Abstimmung mitteilte. Die höchsten Strafen sind vorgesehen, wenn Minderjährige betroffen sind. Sollten die Eltern beteiligt gewesen sein, soll das Gericht über die Sanktionen entscheiden.
Nach Angaben von UN-Expert*innen und Menschenrechtler*innen fügen «Konsversionstherapien» den Betroffenen oft schwere körperliche und seelische Schäden zu. Die Methoden umfassen demnach unter anderem Zwangsmedikation, Schläge, Isolation und andere Misshandlungen, die Aktivist*innen mit Foltermethoden gleichsetzen.
In Deutschland soll das durch das Konversionsbehandlungsschutzgesetzes (KonvBehSchG), das vor drei Jahren inkrafttrat, verhindert werden. Studien haben jüngst aber gezeigt, dass die grausamen Praktiken weiter durchgeführt werden (MANNSCHAFT berichtete).
Der hochrangige General Roberto Vannacci wurde nach umstrittenen Äusserungen über Homosexuelle und Migrant*innen vom Dienst suspendiert. Nun soll er ins EU-Parlament (MANNSCHAFT berichtete).
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