Luxemburg schützt Ehe für alle in der Verfassung

Seit 2008 hat man debattiert

Symbolbild: AdobeStock
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Jahrelang hat man in Luxemburg um eine neue Verfassung gerungen. Ab Samstag gilt sie jetzt – und ist in vielem moderner.

Eine neue Verfassung tritt im Grossherzogtum Luxemburg an diesem Samstag offiziell in Kraft. Damit endet eine jahrelange Diskussion um die Modernisierung der seit 1868 geltenden, immer wieder geänderten Verfassung. Im Gegensatz zur bisherigen Verfassung beginnt das neue Grundgesetz nicht mit der Rolle des Grossherzogs, sondern mit dem Staat und den Rechten und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger.



Seit 2008 hatte die Verfassungsdebatte in Luxemburg Fahrt aufgenommen. Damals hatte sich Grossherzog Henri geweigert, ein Gesetz zur Sterbehilfe zu unterzeichnen. Daraufhin wurde ein Passus der Verfassung, wonach der Grossherzog Gesetze billigen müsse, gestrichen. Die neue Verfassung wurde schliesslich Ende 2022 in vier separaten Gesetzen vom Parlament beschlossen. Eine zunächst angekündigte Volksabstimmung darüber gab es nicht.

Der Grossherzog wird in der neuen Verfassung als «Symbol der Einheit und Unabhängigkeit der Nation» bezeichnet. Er habe «keine anderen Befugnisse als die, die ihm von der Verfassung und den Gesetzen zuerkannt werden». Vor Amtsantritt muss der Grossherzog künftig schwören, die Verfassung und die Gesetze zu achten «und meine verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten treu zu erfüllen».

Die Parlamentsabgeordneten schwören künftig nicht mehr dem Grossherzog ihre Treue. Sie schwören stattdessen, «die Verfassung und die Gesetze zu achten» und ihr Mandat mit Integrität, Gewissenhaftigkeit und Unparteilichkeit auszuüben. Die Befugnisse der Abgeordneten werden unter anderem auch dadurch gestärkt, dass künftig für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses keine Mehrheit mehr nötig ist, sondern ein Drittel der Abgeordneten ausreicht.

Jede Person hat das Recht, eine Familie zu gründen.

«Die Würde des Menschen ist unantastbar», heisst es jetzt auch in der Luxemburger Verfassung. Mit der Formulierung «Jede Person hat das Recht, eine Familie zu gründen» werden auch gleichgeschlechtliche Ehen in der Verfassung abgesichert. Als Staatsziele werden unter anderem auch der Schutz der natürlichen Umwelt und das Recht auf eine angemessene Wohnung festgehalten.

In der neuen Verfassung wird erstmals auch die Trennung von Kirche und Staat festgeschrieben, sowie das Luxemburgische als Staatssprache. Auch werden in der Verfassung nicht nur die Farben der Nationalflagge oder die Nationalhymne erwähnt, sondern auch eine ganze Reihe von Grundrechten der Bürger*innen.

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