Joost Klein vom ESC dis­qualifiziert

Da waren es nur noch 25 Länder

Joost Klein muss gehen (Foto: Jens Büttner/dpa)
Joost Klein muss gehen (Foto: Jens Büttner/dpa)

Der niederländische Kandidat für den Eurovision Song Contest (ESC), Joost Klein, ist offiziell vom Wettbewerb ausgeschlossen worden. Das teilte die Europäische Rundfunkunion (EBU) am Samstagmittag mit.

Grund dafür seien Polizeiermittlungen im Kontext eines Zwischenfalls nach dem Halbfinal-Auftritt Kleins am Donnerstagabend. «Die schwedische Polizei hat die Anzeige eines weiblichen Mitglieds des Produktionsteams nach einem Zwischenfall nach seinem Auftritt im Halbfinale am Donnerstagabend untersucht. Während das Gerichtsverfahren seinen Lauf nimmt, wäre es für ihn nicht angebracht, weiter am Wettbewerb teilzunehmen», schrieb die EBU. Das grosse Finale des 68. Eurovision Song Contest werde nun mit 25 teilnehmenden Liedern fortgesetzt.



«Wir möchten klarstellen, dass im Gegensatz zu einigen Medienberichten und Spekulationen in den sozialen Medien in diesen Vorfall keine anderen Künstler oder Delegationsmitglieder verwickelt waren», hiess es von der EBU. Sie verfolge eine Null-Toleranz-Politik gegenüber unangemessenem Verhalten bei Veranstaltung und sei bestrebt, allen Mitarbeitern des Wettbewerbs ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. «Vor diesem Hintergrund wird das Verhalten von Joost Klein gegenüber einem Teammitglied als Verstoss gegen die Wettbewerbsregeln gewertet.»

In den Sozialen Medien war zunächst vermutet worden, Kleins Verhalten bei der Pressekonferenz nach dem zweiten Halbfinale am Donnerstag sei Anlass für die Ermittlungen gegen den Sänger. Dort sprach er dazwischen, als die israelische Kandidatin Eden Golan zum Thema Boykott ihres Landes befragt wurde, und zog sich eine Flagge über den Kopf.

Am Freitag nahm der Musiker bereits nicht an den zwei Durchlaufproben für das grosse Finale teil. Grund dafür waren laut einer EBU-Mitteilung vom Freitag Untersuchungen eines Falls, die den niederländischen Künstler betreffen. Worum es sich dabei handelte, wurde zunächst nicht bekannt gemacht.

Bei der ersten Probe war Klein zwar bei der ersten Durchlaufprobe des Finales erschienen und bei der Flaggenparade noch anwesend gewesen, seinen Song «Europapa» probte er jedoch nicht. Die EBU beschloss wenig später, den Sänger auch während der zweiten Generalprobe des Wettbewerbs nicht auftreten zu lassen. Bei dieser stimmen regelgemäss die Jurys aller Teilnehmerländer ab.

Der Song wurde als einer der Favoriten der diesjährigen Austragung gehandelt und war auch bei den Wettbüros stets unter den Top 10. Der MANNSCHAFT-ESC-Experte bezeichnete den Song als «Gassenhauer».

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