Intergeschlechtlich in Österreich – erste Anerkennung erstritten

Alex Jürgen ist die erste Person mit einer Geburtsurkunde mit dem Geschlechtseintrag «divers» und einem X im Reisepass

Alex Jürgen (re) mit seinem Anwalt Graupner (Foto: rklambda.at)
Alex Jürgen (re) mit seinem Anwalt Graupner (Foto: rklambda.at)

Die Eintragung des Geschlechts ist in Österreichs Personenstandsgesetz 2013 geregelt. Bisher gab es nur männlich oder weiblich. Seit 2019 ist der Geschlechtseintrag divers als dritte Option möglich. Alex Jürgen hat vor Gericht gekämpft und ist die erste Person mit einer Geburtsurkunde mit dem Geschlechtseintrag divers und einem X im Reisepass.

Alex Jürgen wurde als intergeschlechtlicher Mensch geboren. Inter Personen sind Menschen, die hinsichtlich ihres chromosomalen, gonadalen (auf Geschlechtsdrüsen bezogen) oder anatomischen Geschlechts von der medizinischen Normvorstellung «männlicher» und «weiblicher» Körper abweichen. Sie sind weder männlich noch weiblich. Dies kann sich im Aussehen der äusseren Geschlechtsmerkmale, der Körperbehaarung, der hormonellen und/oder chromosomalen Zusammensetzung der jeweiligen Menschen zeigen.

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Nicht alle werden bei der Geburt als intergeschlechtlich identifiziert, bei manchen geschieht das im Kindes- oder Jugendalter, bei manchen als Erwachsene oder (selten) auch gar nicht.

Männlicher Eintrag im Geburtenbuch Die physischen Geschlechtsmerkmale von Alex Jürgen waren bei der Geburt uneindeutig und entsprachen bereits zum Zeitpunkt der Geburt weder dem männlichen noch weiblichen Geschlecht, wie auf der Seite des Rechtskomitee LAMBDA nachzulesen ist. Zunächst ordneten die Ärzte Alex als männlich ein, ein entsprechender Eintrag im Geburtenbuch wurde veranlasst. Nach zahlreichen Untersuchungen rieten Mediziner den Eltern, Alex Jürgen aufgrund der geschlechtlichen Ambivalenzen als Mädchen zu erziehen.

Künstlich entwickelte Brust wurde wieder entfernt Im Laufe der folgenden Jahre wurden die ambivalenten körperlichen Geschlechtsmerkmale zum Teil entfernt, um Alex Jürgens Körper optisch dem eines  Mädchens anzupassen. Doch das konstruierte Geschlecht entsprach nicht Alex Jürgens Identifikation. Da Alex Jürgen keine Frau ist und sich nicht als Frau fühlt, liess sich Alex Jürgen vor Jahren die durch künstliche Hormongaben entwickelte Brust entfernen. Alex Jürgen ist aber auch kein Mann, sondern war von Geburt an inter, und so identifiziert sich Alex Jürgen auch seit jeher. Seit nun bereits mehr als 10 Jahren lebt Alex Jürgen offen als intergeschlechtliche Person.

2016 hat Alex Jürgen die Eintragung eines dritten Geschlechtseintrags am Standesamt beantragt. Drei Jahre später ist es soweit: Mit den neuen persönlichen Dokumenten gibt es endlich auch eine auch eine rechtliche Anerkennung der Existenz intergeschlechtlicher Menschen in Österreich.

Wir feiern die historische Ausstellung der ersten Urkunden mit drittem Geschlecht

«Wir freuen uns sehr und feiern die historische Ausstellung der ersten Urkunden mit drittem Geschlecht», sagt Helmut Graupner, Rechtsanwalt von Alex Jürgen und Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), «Gleichzeitig bedauern wir, dass der Innnenminister die Standesämter zum Rechtsbruch anweist und intergeschlechtliche Menschen zur Durchsetzung ihrer Grundrechte wieder vor die Gerichte zwingt.»

Das kritisiert auch Ewa Dziedzic, Bundesrätin der Grünen und Sprecherin der Grünen Andersrum.

«Die Umsetzung des VGH Urteils trägt deutlich eine türkis-blaue Handschrift und wird nicht dazu beitragen, dass Stigmatisierung von intergeschlechtlichen Personen abnimmt. Im Gegenteil: die ganze Debatte zeigt, wie wenig geschlechtliche Vielfalt von der Österreichischen Regierung anerkannt wird.»

«Wir sagen Danke und gratulieren unserem mutigen Vorbild und Mitstreitenden von Herzen!», so Tinou Ponzer von VIMÖ. «Wir freuen uns sehr mit Alex Jürgen, der mit seinem Anwalt Graupner den österreichischen Personenstand revolutioniert hat», erklärte Gabriele Rothuber, Intersex-Beauftragte der HOSI Salzburg.

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Auch Eva Matt von der Plattform Intersex Österreich freut sich über den Erfolg: «Endlich ist die wegweisende Entscheidung des VfGH vom Juni 2018 in der Verwaltung angekommen! Alex Jürgen ist nach seinem langen Kampf die erste Person in Österreich, die ein X im Pass und eine nicht auf männlich oder weiblich, sondern auf divers lautende Eintragung in der Geburtsurkunde hat. Wir gratulieren herzlich!»

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