Kirchliche Ehe für alle kommt in Bern, Jura und Solothurn

Gute Nachrichten für gleichgeschlechtliche Paare

Symbolbild: Olya Kobruseva/ Pexels
Symbolbild: Olya Kobruseva/ Pexels

In den Reformierten Kirchen der Kantone Bern, Jura und Solothurn können sich gleichgeschlechtliche Paare aller Voraussicht nach ab Mitte 2023 kirchlich trauen lassen.

Wie die Kanzlei der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn am Mittwoch mitteilte, verabschiedete das Kirchenparlament am Dienstag in Bern eine entsprechende Revision der Kirchenordnung in zweiter und letzter Lesung. Dies geschah deutlich mit 141 Ja-Stimmen zu 15 Nein-Stimmen bei sieben Enthaltungen. Noch kann gegen den Beschluss allerdings das Referendum ergriffen werden.

Kirchlich trauen lassen können sich Paare der Mitteilung zufolge, wenn sie die dafür erforderliche standesamtliche Bescheinigung vorlegen.

Bereits bei der ersten Lesung der Gesetzesrevision im Mai dieses Jahres hatte die Synode die Weichen gestellt. Damals beschloss das Kirchenparlament unter anderem, dass keine Pfarrperson gegen ihre Überzeugung zu einer solchen Trauung gezwungen werden kann.

Auf nationaler Ebene sagte die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche der Schweiz (EKS) bereits 2019 grundsätzlich Ja zur Ehe für alle. Für die Umsetzung des Beschlusses waren aber die Kantonalkirchen zuständig (MANNSCHAFT berichtete).

Im Kanton Basel-Landschaft beispielsweise können seit dem 1. Juli alle zivilrechtlich getrauten gleichgeschlechtlichen Paare in der evangelisch-reformierten Kirche kirchlich heiraten, in den vergangenen Wochen hatten zahlreiche andere Landeskirchen die Ehe für alle eingeführt. Zuletzt folgte die Landeskirche Thurgau, allerdings mit der Ausnahme, dass es den Behörden erlaubt sei, der einzelnen Kirchgemeinde, gleichgeschlechtliche Trauungen in ihren Räumlichkeiten zu verbieten.

Das sei in Bern, Solothurn und dem Jura nicht der Fall, wie Kommunikationsleiter Markus Dütschler auf Anfrage von ref.ch erklärte. Pfarrpersonen könnten sich jedoch aus Gewissensgründen weiter weigern, ein gleichgeschlechtliches Paar zu trauen.

In der Schweiz sind gleichgeschlechtliche Eheschliessungen seit dem 1. Juli 2022 möglich (MANNSCHAFT berichtete). Gut 62 Prozent hatten sich via Volksentscheid für die Ehe für alle ausgesprochen.

Das könnte dich auch interessieren